Gründung eines Vereins für soziale Zwecke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 09.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 09.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Herr Josef Schörgnhofer hat angeregt, dass für Bürger der Gemeinde eine Räumlichkeit geschaffen wird, in der ein gemütliches Beisammensein möglich ist. Nach Vorstellung von Herrn Schörgnhofer sollte ein Bus angeschafft und in der Art umgebaut werden, dass eine Bewirtung im Bus und bei gutem Wetter auch vor dem Bus möglich sein sollte. Dadurch solle eine Art beweglicher Stammtisch oder Kaffee-Kuchen-Treff an verschiedenen regelmäßigen Standorten entstehen.
Herr Schörgnhofer hat bereits Mitstreiter gefunden für die Gründung eines Vereines ohne Gewinnerzielungsabsicht. Im Weiteren ist er auf die Gemeinde zugekommen, ob eine Unterstützung des Vorhabens Seitens der Gemeinde vorhanden wäre. 

Problematisch für den Betrieb des Busses ist die Standortfrage. In der Gemeinde Taching a. See kommen nur Örtlichkeiten in Frage, bei denen eine Toilette nutzbar wäre. Im Weiteren sollten Anwohner nicht gestört werden. Vorstellbar wäre ein Standort z. B. im Bereich oberhalb der Hütte am Beach-Volleyball-Platz am Strandbad Taching. Weitere Standorte sollten im Gemeinderat besprochen bzw. gefunden werden. 

Die Diskussion im Rat beinhaltet kritische Anmerkungen bzgl. einer unentgeltlichen Nutzung eines gemeindlichen Grundstücks und sanitärer Einrichtungen. Die wirtschaftliche Lage, insb. in Zeiten der Coronapandemie, ist für die Gastronomie mehr als schwierig. Mit Unterstützung der Gemeinde für die örtlichen Gastronomen eine Konkurrenzsituation zu schaffen, kann nicht im Interesse der Gemeinde sein. Eine konkrete Zusage wird daher in heutiger Sitzung nicht erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von der geplanten Gründung eines Vereins. Bei evtl. konkreten Anfragen des Vereins für eine unentgeltliche Nutzung eines gemeindlichen Grundstücks und Gebäudes, entscheidet der Rat im Einzelfall, wobei im Hinblick auf eine Konkurrenzsituation zur örtlichen Gastronomie ein strenger Maßstab angelegt werden wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2022 10:53 Uhr