Bauantrag von Frau und Herrn Gassner: Neubau eines behindertengerechten Wohnhauses mit Einliegerwohnung für Pflegepersonal, Fl.Nr. 10/6 Gem. Taching a. See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.06.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines behindertengerechten Einfamilienwohnhauses mit Pflegewohnung südlich des bestehenden Wohngebäudes „Bründlweg 4“. 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung am 09.02.2022 als Antrag auf Vorbescheid positiv beraten. Die Maße waren ehemals mit 14,20 m x 7,50 m, die seitliche WH mit 5,58 m geplant. 

Das Wohngebäude ist nun in den Maßen 14,99 m x 8,50 m mit KG und EG geplant. Die seitliche WH soll 6,02 m betragen. Südöstlich ist der Anbau eines Balkons geplant. Südlich des Wohngebäudes soll eine Natursteinmauer zur Absturzsicherung errichtet werden. 


Verwaltung
Das angefragte Grundstück beurteilt sich baurechtlich nach § 34 BauGB (Innenbereich) und ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Südlich vom Baugrundstück richtet sich die Bebauung nach dem Bebauungsplan „Almfeld“ (GRZ 0,4 bei II VG, seitl. WH 6,50 m – auf den unmittelbar angrenzenden Grundstücksnachbarn). In Anlehnung an den Bebauungsplan fügt sich das Vorhaben gem. der Eingabeplanung hinsichtlich der Grundfläche, Höhenentwicklung und Art der Nutzung (Wohnen) in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Zufahrt ist über das vordere Grundstück „Bründlweg 4“ eingezeichnet. Zur Sicherung der Erschließung des Grundstücks ist im weiteren Verfahren ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen.

Bautechnik
Durch das Grundstück verläuft ein gemeindlicher Schmutzwasserkanal. Näheres hierzu wird in nichtöffentlicher Sitzung unter TOP 32 thematisiert. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB, es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück. Zur Sicherung der Erschließung des Grundstücks ist im weiteren Verfahren ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben unter Verweis auf die Beschlussfassung in TOP 32 das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 10:31 Uhr