Bauantrag von Herrn Wolfertstetter: Teilabriss des Nebengebäudes und Errichtung eines Wohngebäudes mit Carport, Fl. Nr. 640 Gem. Tengling, Nähe Burg 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.06.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Wohngebäudes in den Maßen 13,50 m x 9,75 m mit KG und EG. Der sich an der Stelle befindliche Geräteschuppen wird abgerissen. 

Das Grundstück ist hanglagig, im KG sollen zwei Garagen und ein Carport untergebracht werden. Die seitliche WH soll 5,81 m bzw. 3,31 m, die FH 4,54 m betragen. Das Dach ist als Satteldach mit DN 20° geplant, südlich am Wohngebäude soll ein Quergiebel angebaut werden. 

Zudem ist der Teilabriss des Nebengebäudes geplant. An der Stelle soll die Errichtung einer Doppelgarage in den Maßen 7,32 m x 6,32 m, seitl. WH 2,59 m, FH 3,93 m erfolgen. Südlich soll eine Außentreppe vom EG des Wohngebäudes zum separaten Garagengebäude führen. Die dargestellte Stützwand zwischen Garagen- und Wohngebäude ist Bestand. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Burg und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Fünf Stellplätze werden im Zuge des Vorhabens nachgewiesen. Laut Antragsformular haben zwei von drei Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt. In nächster Nähe befindet sich die denkmalgeschützte Wallfahrtskirche Mariä Himmelfahrt. Zur Sicherung der Erschließung des Gebäudes ist ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich der Satzung mit hohen Grundwasserständen zu rechnen ist. Kellergeschosse sind wasserdicht zu erstellen. 

Beschluss

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Burg und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Laut Antragsformular haben zwei von drei Nachbarn dem Vorhaben zugestimmt. Zur Sicherung der Erschließung des Gebäudes ist ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht nachzuweisen.

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 10:31 Uhr