Antrag auf Vorbescheid von Herrn Staller: Teilabbruch sowie Neuerrichtung eines Bauernhofs, Fl.Nr. 761 Gemarkung Tengling, Haus 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.06.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt den Teilabbruch sowie die Neuerrichtung eines Bauernhofs in den Maßen 15,75 m x 11,96 m (Grundfläche ca. 188 m²). Die seitliche WH des Gebäudes soll 6,54 m betragen, FH 9,44 m. Das Dach ist als Satteldach mit DN 26° geplant. Im OG soll südlich ein Balkon angebaut werden. 

Die Erläuterung zum Bauvorhaben lautet wie folgt:
„Der Eigentümer und Bauherr, die Familie Staller aus Taching a. See, möchte den alten Teil des Bauernhofs in Haus 5 beseitigen und an gleicher Stelle einen Neubau errichten.

  1. Abbruch Bauernhof:
Der alte Teil des Bauernhofs soll bis auf den Gewölbekeller abgebrochen werden. Da der zu beseitigende Teil nicht mehr der energetischen Anforderung sowie dem Nutzen des Eigentümers bzw. der jungen Generation entspricht ist das Streben nach einem neuen Wohnraum groß. Des Weiteren ist die Raumaufteilung im Abbruchteil so ungünstig, dass eine sinnvolle und wirtschaftliche Aufteilung kaum möglich ist.

  1. Anforderungen an den neuen Baukörper:
Der neu zu errichtende Baukörper soll den aktuell gültigen energetischen Standard KFW 40 entsprechen. In dem neu errichteten Baukörper sind zwei Wohneinheiten für die eigenen Kinder geplant. Die Erschließung erfolgt über ein zentrales Treppenhaus, das bis ins Dach weitergeführt wird. Im Dachgeschoss befinden sich die notwendigen technischen Einrichtungsgegenstände z. B. zentrale Wohnraumlüftung, Weichwasserautomat, Stromverteilung usw. der übrige Bereich wird als Speicher ausgeführt.

Der zu erhaltende Kellerraum ist nur zum Lagern von den eigenen Äpfeln, Kartoffeln usw. zu verwenden. Sehr hohe Luftfeuchtigkeit, keine dichte Wanne oder dergleichen, heute würde man dies als Erdkeller bezeichnen.“

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid soll die bauplanungsrechtliche Zuständigkeit des Vorhabens geklärt werden. 

Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Neuerrichtung eines Bauernhofes könnte als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig sein. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt der Genehmigungsbehörde. In der Nähe befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude, sowie ein Bodendenkmal. Zur Nachbarbeteiligung wurden keine Angaben gemacht. 

Beschluss

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Zur Nachbarbeteiligung wurden keine Angaben gemacht. 

Der Gemeinderat Taching a. See erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 10:31 Uhr