Neuerlass einer Erschließungsbeitragssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.06.2022 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Erschließungsbeitrag war früher im Gegensatz zu den anderen kommunalen Beiträgen ausschließlich in einem Bundesgesetz, dem Baugesetzbuch (BauGB) verankert. Mit der Neufassung des Art 5a Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 08.03.2016 hat der Freistaat Bayern jedoch von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und das Erschließungsbeitragsrecht des Bundes durch Landesrecht ersetzt. 
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen wird der Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) vor der Erhebung von Erschließungsbeiträgen dringend empfohlen.
Der vorliegende Satzungsentwurf wurde auf Grundlage des Satzungsmusters des Bayerischen Gemeindetags vom März 2021 erstellt. Die fett markierten Texte wurden von der Verwaltung eingetragen und aus der alten Satzung bzw. aus der Mustersatzung übernommen. 
Die bisherige Satzung aus dem Jahre 2005 wird aufgehoben.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass einer Satzung zur Erhebung von Er­schließungsbeiträgen. Die dieser Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 10:31 Uhr