Stellungnahme vom Bund Naturschutz, Kreisgruppe Traunstein vom 02.04.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Wonneberg, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Wonneberg (Gemeinde Wonneberg) Sitzung des Gemeinderates Wonneberg 12.07.2022 ö beschließend 4.1.10

Beschluss

Der Gemeinderat Wonneberg nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung der Gemeinde befindet sich im vorliegenden Fall in dem allgemeinen Dilemma, wonach die der Gemeinde zur Verfügung stehenden Flächen nur bedingt eine städtebaulich und naturschutzfachlich optimale Planung ermöglichen. Das Fehlen geeigneter Entwicklungsflächen in den Hauptorten St. Leonhard und Weibhausen macht es für die Gemeinde aber notwendig, in die nächstgrößeren Ortsteile, wie z.B. Enzersdorf, auszuweichen. Vieles, was aus städtebaulicher oder naturschutzfachlicher Sicht wünschenswert wäre, scheitert an der Flächenverfügbarkeit.
Die Bebauung von Einzelwohnhäusern, meistens mit 1 oder 2 Wohnungen, entspricht den tradierten Vorstellungen der örtlichen Bevölkerung. Auch in den aktuellen Anträgen von Bauwilligen spiegelt sich dies wider. Andere Wohnformen, wie z. B. Wohnungen in Mehrfamilienappartements, werden dagegen kaum gewünscht. Gleichwohl hat die Gemeinde im Zuge der vorliegenden Planung festgelegt, dass auf allen Parzellen anstelle von Einzelhäusern auch Doppelhäuser zulässig sind, um eine noch dichtere Wohnnutzung zu ermöglichen. Ferner wurde für die Parzelle 4 die Zulässigkeit eines Mehrfamilienwohnhauses mit bis zu 5 Wohnungen festgesetzt, nachdem hierfür ein entsprechender Investor für Mietwohnungen gewonnen werden konnte.
Entsprechend den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird der Planer ferner beauftragt, die Planung in naturschutzfachlicher Sicht zu überarbeiten. So soll die Ortsrandgestaltung im Norden des Baugebiets durch eine Umplanung verbessert werden. Dabei sollen die Baufenster verkleinert bzw. nach Süden verlagert und zusätzliche Pflanzgebote in den Bauparzellen festgesetzt werden. Es soll ein offener mit Obstbaumgruppen durchsetzter Grünstreifen angestrebt werden. Bei der Ortsrandgestaltung muss die Gemeinde auch berücksichtigen, dass eine bauliche Erweiterung nach Norden, die aus heutiger Sicht nicht vorgesehen ist, für die Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. In der Vergangenheit sind entsprechende Baugebietserweiterungen an Ortsrändern des Öfteren vorgekommen und wohl auch in Zukunft nicht gänzlich auszuschließen. Die Möglichkeit einer künftigen Baugebietserweiterung ist bereits jetzt bei der Festsetzung der Verkehrsflächen und bei der bewusst kleinräumigen Ausbildung der – eventuell nur temporären – Ortsrandgestaltung berücksichtigt worden.
Die Gemeinde wird darauf achten, dass im Zuge der Erschließung ausschließlich insektenfreundliche Straßenleuchten aufgestellt werden.
Die Anbindung an den ÖPNV ist in der gesamten Gemeinde Wonneberg verbesserungsfähig. Die Gemeinde hat den Landkreis wiederholt darauf hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 10:37 Uhr