Anfragen 70 km/h Beschränkung an der Einmündung der Kreisstraße TS 26 in die Staatsstraße 2105


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Anfragen die Geschwindigkeit bei der Einmündung der Kreisstraße TS 26 in die Staatsstraße 2105 in Taching a. See auf 70 km/h zu reduzieren.

Die Untere Verkehrsbehörde hat uns zu der Thematik eine zusammenfassende Stellungnahme zukommen lassen:

Die Verkehrssituation in Obertaching, Einmündung der Kreisstraße TS 26 in die Staatsstraße 2105, wurden mit Polizei, dem Staatlichen Bauamt Traunstein und der Kreisstraßenverwaltung genauer betrachtet.

Dabei wurde auch die Unfallstatistik ausgewertet. Es fiel auf, dass sogenannte Einbiegeunfälle, also von der Kreisstraße in die Staatsstraße, dabei bislang keine Rolle spielten. Das Problem waren demnach immer Abbiegeunfälle von Verkehrsteilnehmern, die von der St 2105 nach links in die TS 26 einbiegen wollten und dabei den bevorrechtigten Gegenverkehr übersehen haben. So ereignete sich auch der kürzliche Unfall mit Motorradfahrern. 

Es wurde vorgeschlagen, die Geschwindigkeit zwischen Mauerham und dem Ortsschild Taching zu reduzieren. Die rechtliche Grundlage für eine Geschwindigkeitsbeschränkung regelt § 45 Abs. 9 StVO: Demnach dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Verkehrsbeschränkungen und -verbote (= Tempolimit) des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine besonders erhebliche Gefahrenlage besteht. 

Die Sicht von der Einmündung der TS 26 in die St 2105 ist in beide Richtungen gut, es befindet sich kein Bewuchs etc. im Umfeld, der die Sicht einschränkt. Die erforderlichen Sichtweiten von 200 Metern bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sind an der Einmündung in beide Richtungen vorhanden, dies haben wir bei einer Ortseinsicht am 28.09.2022 überprüft. 

Wie bereits erwähnt, war die Geschwindigkeit bei den vergangenen Unfällen nie ursächlich. Eine auf die Unfallursache abgestimmte Lösung ist die Linksabbiegespur, welche kürzlich gebaut wurde. Denn auch die Sicht von der Linksabbiegespur nach vorne, in Richtung des Gegenverkehrs, ist als gut zu bezeichnen. 

Die Unfallkommission des Landkreises Traunstein, bestehend aus dem Staatlichem Bauamt, der Polizei und dem Landratsamt Traunstein wird bei Ihrer Auswertung des aktuellen Dreijahreszeitraumes auch diese Stelle von 2022 bis 2025 wieder besonders untersuchen und sollte sich zeigen, dass kein signifikanter Rückgang des Unfallgeschehens zu verzeichnen ist, wird über ggf. weiterführende Maßnahmen beraten. 

Die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung wird daher aktuell als rechtlich nicht begründbar angesehen und ist somit leider nicht möglich

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis von o.g. Sachverhalt und stimmt der Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.12.2022 08:30 Uhr