Brücke TEB 6 über Tenglinger Bach vor Furtmühle, Sachverhalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 12.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 12.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Bereich der Furtmühle gibt es ein Brückenbauwerk best. aus zwei zusammengebauten unterschiedlich alten Teilbauwerken über den Tenglinger Bach.

Bei der Bauwerksprüfung 2018 wurde festgestellt, dass der ältere Teil des Bauwerkes ziemlich marode ist. Bei dem Teilbauwerk handelt es sich anscheinend um eine alte Straßenbrücke, da laut Zeitzeugen vor Ort die Straße früher stellenweise noch näher am Tenglinger Bach gelaufen sein muss als diese jetzt verläuft. Eine Sanierung für diesen Teil ist unwirtschaftlich.

Als Sofortmaßnahme wurde damals aufgrund des Bauwerkszustandes ein mögliches Befahren der unter der Grünfläche liegenden Brücke mittels Zaunabsperrung vom Bauhof Taching am See unterbunden.

Diese Absperrung wird derzeit immer noch aufrechterhalten.

Auch der danebenliegende neuere Brückenteil, wo derzeit die Ortstraße in Richtung Gessenhausen darüber läuft, könnte eine Sanierung laut Bauwerkshauptprüfung und auch bereits vor Ort gut sichtbar vertragen. Hier ist vor allem ein Schwachpunkt die vorhandene zu geringe Betonüberdeckung der Bauteile (z.B. Betonabplatzungen, Korrosion der Bewehrungseisen).

Leider gibt es im Archiv der Gemeinde Taching am See für beide Bauwerke keine Ausführungs- und Bewehrungspläne, oder etwaige Bemessungsunterlagen.
Somit gestalten sich alle etwaigen Planungen wie z.B. ein Teilabriss, eine Sanierung, das Anbringen einer notwendigen Gehwegabsturzsicherung als ziemlich aufwendig. Auch vorhandene „Ausblühungen“ an der Untersicht des neueren Bauwerkes zeigen deutlich, dass hier ein Schwachpunkt im Bereich der vermuteten Abdichtung vorhanden sein muss. Inwieweit hier schon das best. Betongefüge der Überbauplatte angegriffen wurde, kann ohne weitere Untersuchungen nicht bestimmt werden.

Aufgrund der fehlenden Unterlagen und der Unklarheiten des Zustandes des bestehenden Gefüges durch verschiedene Einflüsse von außen (z.B. Tausalz) ist eine Schätzung von etwaigen Maßnahmenkosten ohne weitere Untersuchungen eine reine Spekulation.

Die Verwaltung würde, wenn finanziell abbild- und leistbar folgenden „Sollzustand“ definieren:

Abbruch des „älteren Teilbauwerkes“, Herstellung der notwendigen Bachböschung im Abbruchbereich, Sanierung des verbleibenden Bauwerkteils (falls noch brauchbar) und Anbau einer neuen Bauwerkskappe mit regelkonformer Absturzsicherung, die den Gehweg aufnimmt.

Sollte der neuere Bauwerksteil wirtschaftlich nicht mehr sanierbar sein, muss man sich über einen Brückenneubau unterhalten.

Weiterhin würde die Verwaltung dem Gemeinderat Taching am See vorschlagen, frühzeitig ein „Fachbüro für den Ingenieurbau“ einzubinden, um notwendige Entscheidungshilfen ausarbeiten zu lassen.


Bei allen Überlegungen ist aber zu berücksichtigen, dass mögliche Arbeiten am neueren Bauwerksteil Verkehrseinschränkungen und ggf. auch eine Vollsperre der Ortstraße und des Gehweges mit sich ziehen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, für das gegenständliche Brückenbauwerk zunächst ein Planungsbüro zu beauftragen, um überschlägig zu ermitteln, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Kosten dafür entstehen. Bei finanziell möglicher Umsetzbarkeit sollen die Mittel im Haushalt 2023 veranschlagt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.12.2022 08:30 Uhr