Feststellung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Kämmerer Kraus erörtert den Mitgliedern des Gemeinderats den Feststellungsbeschluss. Mit der Feststellung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Rechnungsprüfung abgeschlossen und der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Jahresrechnung wird mit dem Feststellungsbeschluss eine Jahresrechnung der Gemeinde. Mit dem Feststellungsbeschluss wird das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. 
Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2021 wurde am 21.11.2022 durchgeführt. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Sepp Huber, und Kämmerer Kraus berichten über das Ergebnis der Prüfung. Die TZ aus der Prüfungsniederschrift wurden hinreichend beantwortet. Bürgermeisterin Lang schlägt daher im Anschluss vor, das Zahlenwerk mit dem Feststellungsbeschluss zu fixieren. 

Zum Zeitpunkt der Feststellung der Jahresrechnung 2020 in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 lag die Bilanz 2020 des BgA noch nicht vor. Mittlerweile liegt die Bilanz 2020 des BgA vor. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist ein Minus von 71.734,92 € aus. Der Verlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt, die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Taching a. See in der diesem Beschluss als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Der Bilanzverlust 2020 des BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) in Höhe von -71.734,92 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2023 11:04 Uhr