Entlastung zur Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Kämmerer Kraus erörtert, dass durch die Entlastung zum Ausdruck gebracht wird, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwände verzichtet. Durch die Entlastung wird sozusagen ein Vertrauensvotum ausgesprochen.

Da Bürgermeisterin Lang als Leiterin der Gemeinde entlastet wird, ist sie von der Beschlussfassung ausgeschlossen. 2. Bürgermeister Steiner leitet daher diesen TOP.

Beschluss

Zur Jahresrechnung der Gemeinde Taching a. See für das Haushaltsjahr 2021 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO in der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Form und den darin enthaltenen Abschlusszahlen der 1. Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2023 11:04 Uhr