Erlass der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2022 intensiv vorberaten. Besprochene Änderungen wurden in der finalen Planung berücksichtigt und eingearbeitet. Das Planvolumen des Verwaltungshaushalts beträgt 5.078.600 € und übersteigt erstmalig einen Wert von 5 Mio. €. Bei planmäßiger Abwicklung des Verwaltungshaushalts wird mit einem Einnahmeüberschuss in Höhe von 339.100 € gerechnet. Die Pflichtzuführung in Höhe der im Vermögenshaushalt veranschlagten Tilgungsleistungen (167.500 €) kann aller Voraussicht nach erwirtschaftet werden. Die freie Finanzspanne, die für Investitionen genutzt werden kann, schrumpft durch die Tilgungszahlungen auf gerade mal 171.600 €. Ein Wert der alles andere als zufriedenstellend ist. Trotz Ausnutzung sämtlicher Sparmöglichkeiten bestehen im Verwaltungshaushalt kaum mehr Einsparmöglichkeiten. Lediglich im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein auffällig hohes Defizit zu verzeichnen. Hauptursächlich sind die aus betriebswirtschaftlicher Sicht verbesserungsfähigen Anstellungsschlüssel. Der empfohlene Wert von 1:10 sollte angestrebt werden, um die Defizite zu verringern. Für 2023 wurde ein Steueraufkommen, inkl. der Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung, von 2.965.300 € prognostiziert. Die Personalausgaben wurden mit 1.279.100 € in Ansatz gebracht. Der Anstieg der zu erwartenden Personalausgaben im Vorjahresvergleich um 80.600 € ist hauptsächlich mit der geplanten Inbetriebnahme der Krippe im September 2023 und den damit verbundenen Personaleinstellungen zu begründen. 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 wurden für den Bau der Krippe Darlehen von insg. 1.746.590 € aufgenommen. Die Gemeinde hat damit einen Grad der Verschuldung erreicht, der aus haushaltsrechtlicher Sicht gerade noch zu vertreten ist. Die aus den Kreditaufnahmen resultierenden Zinsbelastungen wurden lt. den Tilgungsplänen berücksichtigt. Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen beginnt die Tilgung eines Darlehens erst im Haushaltsjahr 2024. Die Tilgungszahlungen summieren sich dann auf insg. 215.100 €. Die Pflichtzuführungen können dann, nach jetzigem Planungsstand, nur noch knapp erwirtschaftet werden. Fakt ist, so Kämmerer Kraus, dass in den kommenden Jahren kein Spielraum mehr für weitere Kreditaufnahmen besteht. Das Planvolumen des Vermögenshaushalts sinkt ab 2024 dramatisch nach unten und beträgt lediglich noch 783.200 € und sinkt dann in den Jahren 2025 und 2026 nochmals weiter auf unter 500.000 €. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2026 können definitiv keine Investitionen mit einer erneuten Neuverschuldung erfolgen. Um die Finanzsituation der Gemeinde zu verbessern, müsste versucht werden, die im Gemeindebesitz befindlichen Flächen durch Bauleitplanverfahren einer Bebauung zuzuführen. 

Der Vermögenshaushalt 2023 hat noch ein Planvolumen von 4.394.400 €. Das Investitionsvolumen ist im Wesentlichen geprägt von den Bauausgaben zum Bau der Krippe, den zu erwartenden Schlussrechnungen für die OD Tengling (Straße und Kanal) und der Breitbanderschließung. Für die genannten Investitionen wurden Ausgabemittel von 2.951.200 € veranschlagt.

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum Ende des Haushaltsjahres 2022 2,129 Mio. €. Der Rücklagenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2022 beträgt 2,609 Mio. €. Zur Finanzierung der im Haushaltsjahr 2023 zu leistenden vermögenswirksamen Ausgaben ist eine nahezu vollständige Auflösung der Rücklage vorgesehen. Nachdem der Haushalt bereits in der Ratssitzung am 24.11.2022 vorberaten wurde, besteht zu diesem TOP in heutiger Sitzung kaum mehr Diskussionsbedarf. Allen Mitgliedern des Gemeinderats ist bewusst, strikt auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zu achten. Gemeinderatsbeschlüsse mit finanziellen Auswirkungen sind gründlich auf deren finanzielle Auswirkungen zu prüfen

Beschluss 1

Der Gemeinderat Taching a. See hat Kenntnis vom Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 und stimmt der Finanzplanung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.03.2023 11:04 Uhr