Die Antragstellerin beabsichtigt die Sanierung sowie Erweiterung eines Reitsportzentrums um den Neubau von Stallungen, Bergehalle, Führanlage und Betriebsleiterhaus.
Zur Begründung des Vorhabens wird angeführt, dass die Stallungen größtenteils baurechtlich nicht gesichert sind und nicht den geltenden Leitlinien der Pferdehaltung entsprechen. Teilweise seien die Gebäude baufällig. In der beigefügten Betriebsbeschreibung werden die Maßnahmen eingehend beschrieben.
Übersicht über die geplanten Maßnahmen:
Maße 45,85 m x 12,49 m, seitl. WH 4,04 m FH 6,33 m
Maße 35 m x 12,49 m, seitl. WH 4,04 m FH 6,33 m
Maße 41,94 m x 12,49 m, seitl. WH 4,04 m FH 6,33 m
Maße 46,62 m x 15 m, seitl. WH 6,17 m FH 8,83 m
Westlich an der Bergehalle soll eine Mitarbeiterwohnung angebaut werden, Maße 12,52 m x 5 m mit EG und OG, seitl. WH 5,35 m FH 7,38 m mit Satteldach und einem Balkonanbau auf der Westseite
- Neubau Führanlage mit innenliegender Longierfläche mit einem Durchmesser von 23 m und einer Höhe von 6,96 m
An der Bewegungshalle soll ein Ersatz des Kopfbaus erfolgen.
An der Mehrzweckhalle soll auf der Nordseite angebaut werden, die Maße des Anbaus sollen 24,37 m x 5 m betragen. Der Anbau soll zur Unterbringung von Lagerflächen sowie einer Futterkammer dienen.
Maße 12,50 m x 9,50 m, II VG mit EG, OG, seitliche WH 5,27 m, FH 8,01 m, Satteldach mit DN 30°, Balkonanbau im Süden
Verwaltung
Das Vorhaben befindet sich im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Im FNP ist die betroffene Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die Sanierung und Erweiterung der Reitsportanlage könnte als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig sein. Die Prüfung der vorliegenden Privilegierung obliegt abschließend der Genehmigungsbehörde. Zur Nachbarbeteiligung liegen keine Informationen vor. 18 Stellplätze werden im Zuge des Vorhabens nachgewiesen.
Mitglied des Gemeinderats Brigitte Thaler äußert Bedenken gegen den geplanten Bau der durchaus massiven Baukörper, da diese das landschaftliche Erscheinungsbild beeinträchtigen.
Aus der Mitte des Rats wird angeregt, dass Bürgermeisterin Lang das Gespräch mit Frau Schröder-Schnell suchen soll, um die Grundstückseigentumsverhältnisse im Zufahrtsbereich klar zu regeln. Dazu sollte eine Bestandsvermessung erfolgen und nach Herstellung der Zufahrtssituation sollte eine Neuvermessung erfolgen.