5. Änderung des Bebauungsplanes "Almfeld": Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 17.03.2022 wurde eine Überplanung der drei Grundstücke mit den Fl.Nrn. 9/7, 9/1 und 9/5 der Gemarkung Taching in Aussicht gestellt.
Zwischenzeitlich wurde das Planungsbüro Gabriele Schmid aus Teisendorf mit der Erstellung der Unterlagen beauftragt und die Entwürfe nun vorgelegt. 
Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf wurden allen drei Grundstückseigentümern vorab zur Ansicht übermittelt.


1. Wie bereits in den gestellten Bauanträgen von Seiten des Landratsamtes thematisiert wurde, haben wir die künftig zulässige seitliche Wandhöhe zusammen mit dem Planungsbüro und dem Landratsamt Traunstein daher erneut abgestimmt (siehe hierzu auch den o.g. GR-Beschluss vom 17.03.2022).

Die Bauwünsche lauteten wie folgt:
a) Almfeldstraße 18, Fl.Nr. 9/1 Gem. Taching – Fam. Aman: seitl. Wandhöhe mit 7,20 m und einem Quergiebel
 
b) Am Lehmberg 2, Fl.Nr. 9/7 Gem. Taching – Fam. Blieninger: seitl. Wandhöhe mit 7,50 m und einem Quergiebel

Verwaltung:
  • Eine seitliche Wandhöhe von 7,20 m bei Fam. Aman konnte in Aussicht gestellt werden. 

  • Eine seitliche Wandhöhe von 7,50 m bei Fam. Blieninger konnte leider nicht in Aussicht gestellt werden. Technisch und städtebaulich konnte dies nicht begründet werden, vor allem da der Baukörper dann zu massiv werden würde und sich nicht mehr mit der Umgebungsbebauung verträgt und zum anderen darf ein drittes Vollgeschoss nicht eröffnet werden. Es wurde sich mit dem Landratsamt darauf verständigt, dass eine seitliche Wandhöhe von 7,20 m auch hier mitgetragen werden kann, aber nicht höher.
Frau Schmid (Planerin), hat hierzu auch einen Schnitt durch die Gebäude auf Parzelle 7 und 14 gelegt. Siehe Anlage. Im Ergebnis blieb ebenfalls davon abzuraten, vor allem wegen der relativ niedrigen Situierung des bestehenden Gebäudes auf Parzelle 7 (Am Lehmberg 1) und der deutlich höheren Ausgangslage auf Parzelle 14 (Am Lehmberg 2).

2. Das im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzte Sichtdreieck wäre nun entsprechend der RaSt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) anzupassen. Da im Bereich der Almfeldstraße Tempo 50 km/h erlaubt ist, ergibt sich im Zusammenhang mit dem kurvigen Straßenverlauf und dem erforderlichen Schenkel von 70 m ein sehr großes Sichtfeld mit deutlichen Einschränkungen der Grundstücksnutzung. Insbesondere im Bereich der Parzellen 6 und 7 sind davon zahlreiche Gehölze betroffen, die eigentlich für das Ortsbild erhalten werden sollten. 
Nach Rücksprache mit unserer Bautechnik ist die RaSt für uns nicht verpflichtend, aber dennoch sollten wir uns an sie anlehnen. Eine Änderung der zulässigen Geschwindigkeit sehen wir hier erst einmal nicht vor (Tempo 50 auf Tempo 30). Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Sichtdreieck mit 50m auf 3m anzusetzen. Der Bereich ist nicht als Unfallschwerpunkt in der Vergangenheit in Erscheinung getreten und wir kürzen den zulässigen Bewuchs innerhalb der Sichtdreiecke von ursprünglich 1m auf 80cm (80 cm entsprechen der zulässigen Praxis). Auch gerade deshalb, weil wir auf durchgrünte Vorgartenbereiche Wert legen. Siehe hierzu auch den Text in der Begründung (Nr.6).

Der Gemeinderat kann die Planunterlagen nun billigen und gleichzeitig die Einleitung des Änderungsverfahrens beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Almfeld“, betreffend die Fl.Nrn. 9/1, 9/5 und 9/7 der Gem. Taching a. See, gemäß dem beiliegenden Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf, vom 29.11.2022 samt Begründung.

Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen, von einer frühzeitigen Beteiligung soll abgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2023 11:04 Uhr