3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies", gemäß § 13b BauGB: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Werner Reith wird wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Bürgermeisterin Lang erteilt 3. Bürgermeister Wamsler das Wort, um den TOP vorzustellen.

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB, betreffend die Fl.Nr. 471/12, 471/11, 471/10 und 471 (Tlfl.) der Gem. Tengling.

Wie im Gemeinderat bereits mehrfach vorbesprochen liegt nun der Antrag (eingegangen am 17.11.2022) von den Grundstückseigentümern Rosa Obermeyer, Monika Obermeyer, Klaus Obermeyer und Franz Obermeyer vor, betreffend ihre Grundstücke im nördlichen Bereich von Tengling einen Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB aufzustellen. Das Antragsschreiben ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

Konkret wollen die Kinder von Rosa Obermeyer, nämlich Teresa und Simon Dufter, dort mit ihrem Familien bauen (auf Fl.Nr. 471/12).

Nachdem es sich derzeit baurechtlich um Außenbereichsflächen handelt (§ 35 BauGB) können diese gemäß § 13 b BauGB mittels Bebauungsplans überplant werden und somit Baurecht geschaffen werden.

Auszug aus dem Baugesetzbuch:
„§ 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.“

Hierzu ist es erforderlich, dass der Aufstellungsbeschluss samt Geltungsbereich in heutiger Sitzung beschlossen wird. Somit ist die förmliche Einleitung des Verfahrens in die Wege geleitet worden. Die Ausarbeitung der entsprechenden Planunterlagen kann dann vom Planungsbüro im zweiten Schritt erarbeitet werden, um dann in die öffentliche Auslegung zu kommen.

Es liegt ein Lageplan für die Aufstellung der Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“, mit Geltungsbereich, im Maßstab 1:1.000 vom Ingenieurbüro für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf vom 01.12.2022 vor. Der Geltungsbereich umfasst circa 4.572 qm Fläche.

Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit mehrmals signalisiert die Bauwünsche von Fr. Dufter zu unterstützen, siehe hierzu auch den Beschluss vom 22.09.2021. 
Im Weiteren wird von der Verwaltung mit BGMin Lang an der „großen“ Lösung für das vom Gemeinderat gewünschte Baugebiet „Tengling Nord“ gearbeitet. Hier können Synergieeffekte aus dem jetzt angestoßenen Verfahren genutzt werden und ein weiterer Zeitverlust für Fam. Dufter wird vermindert, da die Entwicklung der Flächen für das größere Baugebiet definitiv noch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird und es besteht nur noch „jetzt“ die Möglichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes im §13b-BauGB-Verfahren. 

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies“, betreffend die Fl.Nrn. 471/12, 471/11, 471/10 und 471 (Tlfl.) der Gem. Tengling, gemäß dem beiliegenden Lageplan (mit Geltungsbereichsdarstellung) des Ingenieurbüros für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf, vom 01.12.2022. Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.03.2023 11:04 Uhr