2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Thalwies II", gemäß § 13b BauGB: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 15.12.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Mitglied des Gemeinderats Klaus Öllinger wird wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

In der Gemeinderatssitzungen am 22.09.2021 und in den weiteren Sitzungen am 13.01.2022 und 17.03.2022 wurde die Überplanung der beiden Grundstücke Fl.Nr. 77 und 77/4 Gem. Tengling von Hr. Öllinger vorberaten und die Aufstellung eines Bebauungsplanes positiv in Aussicht gestellt.

Zwischenzeitlich konnte mit Hr. Öllinger zur Beauftragung eines Planungsbüros mit der Gemeinde ein städtebaulicher Vertrag (Kostenübernahme) geschlossen werden. Das Planungsbüro Schmid aus Teisendorf hat zwischenzeitlich die Bebauungsplanentwürfe erstellt.

Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sieht das Planungskonzept drei Bauparzellen vor, auf denen insgesamt drei Wohngebäude mit jeweils maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden können. Wie im bestehenden Gebiet sind nur Einzelhäuser und eine offene Bauweise zulässig.

Die Flächen beurteilen sich derzeit baurechtlich noch nach dem § 35 BauGB – Außenbereich. Nachdem sie sich im Anschluss an die bereits bestehende Bebauung befinden kann das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13b BauGB erfolgen.

Auszug aus dem Baugesetzbuch:
„§ 13b Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.“

In der anschließenden Diskussion spricht sich Mitglied des Gemeinderats Brigitte Thaler gegen das beschleunigte Bauleitplanverfahren nach § 13b BauGB aus, da die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching a. See beschließt die Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Thalwies II“, betreffend die Fl.Nrn. 77/0, 77/4 und einer Teilfläche aus 77/5 der Gemarkung Tengling, gemäß dem beiliegenden Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros für Städtebau und Umweltplanung, Dipl.-Ing. (TU) Gabriele Schmid aus Teisendorf, vom 19.07.2022 samt Begründung.

Das Änderungsverfahren wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (4 Wochen) durchzuführen, von einer frühzeitigen Beteiligung soll abgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.03.2023 11:04 Uhr