Vorstellung einer Vorplanung zur Erschließung von fünf Bauparzellen im Bereich Tengling Nord


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 29.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt öffentlich

Für eine notwendige Erschließung der fünf Bauparzellen im Bereich Tengling Nord hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Büro Richter einen Vorentwurf ausgebarbeitet.

Hierin enthalten sind alle notwendigen Bereiche der kommunalen Erschließung, wie z.B. die Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung, sowie die Zufahrtsgestaltung.
Für eine spätere Umsetzung kommen noch private Versorgungsunternehmen hinzu (Strom, Telefon etc.)

Teil 1 – Straßenbau: 
Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der Stichstraße für die Anbindung der Parzelle 2 und Teilbereiche der Parzelle 3, sowie die Wiederherstellung eines Teilstückes der aufgerissenen Graf-Törring-Straße (notwendig für Anschlüsse der benötigten Ver- und Entsorgungssparten). Da die Graf-Törring-Straße erst vor einigen Jahren asphaltiert wurde und diese nun durch die Erschließungstätigkeit mehrmals geöffnet werden muss, beinhaltet der Vorentwurf eine Wiederherstellung des gebundenen Oberbaus in voller Breite. Weiterhin wurde in der Planung eine Wasserführung für das anfallende Straßenwasser berücksichtigt, da derzeit das Wasser frei über das Bankett in die späteren Bauparzellen abfließt.


Teil 2 – Schmutzwasserkanal:
Dieser Abschnitt beinhaltet den Anschluss aller 5 Bauparzellen an das öffentliche Abwassersystem der Gemeinde. Da derzeit noch nicht sicher ist, ob eine Einzel- oder Doppelhausbebauung erfolgt hat die Bautechnik bei den Parzellen 3 und 4 doppelte Grundstückanschlüsse vorgesehen. 
Hierzu ist unter anderem eine Systemverlängerung in die Stichstraße notwendig. Das Schmutzwassersystem wurde so eingeplant, dass eine Weiterführung möglich wäre.
Aus Sicht der Verwaltung sind für Teile des Schmutzwassersystems grundbucheingetragene Leitungsrechte notwendig.


Teil 3 – Regenwasserkanal:
Dieser Abschnitt beinhaltet neben der notwendigen Straßenwasserableitung inkl. Stauraum auch die privaten Parzellenanschlüsse. Auch hier wurden für die Parzellen 3 und 4 doppelte Grundstückanschlüsse vorgesehen. 
Das Regenwassersystem wurde so eingeplant, dass eine Weiterführung möglich wäre.
Da die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in diesem Bereich nur in einen kleinen Wiesengraben erfolgen kann (Versickerung nicht möglich) und dieser aber aufgrund von wasserwirtschaftlichen Vorgaben nur eine gedrosselte Wasserzuführung erfahren darf, wären in den Bauparzellen und auch für die Straßenentwässerung der Graf-Törring-Straße geschlossene Regenwasserrückhalte eingeplant. 
Aus Sicht der Verwaltung sind für Teile des Regenwassersystems grundbucheingetragene Leitungsrechte notwendig.


Die Umsetzung der Maßnahme würde laut der Kostenschätzung vom 21.02.2024 des Büros Richter aus Freilassing 272.000 € brutto betragen.
Die Kostenschätzung beruht auf den derzeit marktüblichen Preisgestaltungen im öffentlichen Bausektor.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See nimmt den Vorentwurf zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die nächsten Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2024 10:42 Uhr