Vereinbarung mit LRA-TS Einleitung Straßenentwässerung TS 18 / Weinbergstraße OD Tengling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 16.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt öffentlich
Bei der Neueinreichung des Wasserrechts wurde der Gemeinde Taching am See zur Auflage gemacht, Regenwasserbehandlungsanlagen in das bestehende Abwassersystem einzubauen. Eine Behandlungsanlage ist im Bereich der Weinbergstraße / TS-18 geplant.
Vom Planungsbüro Staller wurde der Anteil des eingeleiteten Oberflächenwassers ermittelt, um die Kostenbeteiligung zwischen LRA TS und der Gemeinde Taching darzulegen.
Ein Entwurf einer Vereinbarung zwischen LRA TS und der Gemeinde Taching wurde erarbeitet. Die Kosten für den Bau der Vorbehandlungsanlage im Bereich der Kreisstraße TS -18 trägt der Landkreis.
Aufgrund der Flächenermittlung des IB Staller beteiligt sich der Landkreis an der Räumung der Rückhalteweiher mit 6%; auf die Gemeinde Taching entfallen 82% der Kosten; der Kostenanteil Dritter beträgt 12%.
Beschluss
Der Gemeinderat Taching a. See nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Entwurf der Vereinbarung zwischen LRA-TS und Gemeinde Taching a. See zu. 1. Bürgermeisterin Lang wird ermächtigt, die Vereinbarung abschließend zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2025 15:59 Uhr