Landratsamt Traunstein; SG 4.41 (Untere Immissionsschutzbehörde); Schreiben vom 04.10.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Werkausschusses, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Werkausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bau- und Werkausschusses 05.12.2018 ö beschließend 4.2.4

Sachverhalt

Herr Sigmund schreibt Folgendes:

„Das geplante neue Wohnhaus rückt an eine bestehende Freileitung heran und setzt sich damit ggf. schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetischer Felder aus. Nähere Angaben hierzu sind in die Unterlagen noch aufzunehmen.
Für die Beurteilung der elektromagnetischen Felder der Freileitung kann, analog zur Errichtung und zum Betrieb einer Niederfrequenzanlage, die 26. BlmSchV – Verordnung über elektromagnetische Felder herangezogen werden.
Näheres zum Einwirkbereich einer Freileitung und zu maßgeblichen Immissionsorten (hier: Abstand zwischen Freileitung und Immissionsort) kann auch der 26. BImSchV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische – entnommen werden.“

Beschluss

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Planfertiger wird beauftragt, die Planunterlagen hinsichtlich der Beurteilung elektromagnetsicher Felder zu überprüfen und ggf. zu ergänzen, ggf. in unmittelbarer Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde.
Nach Auskunft des Ne tzbetreibers Bayernwerk Netz GmbH im Rahmen der Behördenbeteiligung beträgt der Schutzzonenbereich zu 20-kv-Einfachfreileitungen, wie im vorliegenden Fall, in der Regel beiderseits je 8,0 m zur Leitungsachse. Diese Schutzzone ist im Planteil bereits entsprechend festgesetzt worden, so dass die die zeichnerische Darstellung nicht geändert werden muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2019 15:21 Uhr