Antrag auf Zusammenarbeit verschiedener Stellen im Rathaus (VG und Markt)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 27.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See 27.06.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

GR Ulrich Heigermoser hat in seinem Schreiben vom 05.06.2019 unter Pkt. 3 beantragt, dass verschiedene Stellen im Rathaus (VG und Markt) zusammenarbeiten und hierzu eine Prüfung des Entflechtungsvertrages der GWW und der Marktgemeinde durchgeführt und evtl. verschiedene Vertragspunkte aufgelöst werden sollten.
Beim angesprochenen Vertrag handelt es sich um den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Neuorganisation der Aufgabenverteilung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft und der Gemeindewerke, der zwischen der Verwaltungsgemeinschaft und dem Markt Waging a. See am 03.08.2016 abgeschlossen wurde.
§ 1 Nr. 1 bis 3 regelt die Aufgabenübertragung von der VG auf die Gemeindewerke und umgekehrt sowie die gemeinsame Nutzung der EDV-Anlage und der Vermessungsgeräte. § 1 Nr. 4 zählt beispielhaft die eigenen Aufgaben der VG und der Gemeindewerke auf. Bereits das Wort beispielhaft besagt , dass darüber hinaus noch andere Aufgaben bestehen können, die logischer Weise von der jeweiligen Einrichtung selbst erledigt werden. Sollte eine weitere, grundlegende Änderung der Aufgabenübertragung notwendig werden, müssten gemäß § 5 Beschlüsse der beiden Gremien Gemeinschaftsversammlung und Marktgemeinderat gefasst werden und ein Änderungs-bzw. Ergänzungsvertrag abgeschlossen werden. Im laufenden Tagesgeschäft wird ohnehin jede Möglichkeit der Zusammenarbeit genutzt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Waging a. See beauftragt die Verwaltung der VG Waging a. See und der GWW mit der Prüfung des öffentlich-rechtlichen Vertrages (Entflechtungsvertrag). Ein neuer, optimierter Vertrag soll dem Rat in der kommenden Gemeinderatssitzungen zur Beratung vorgelegt werden. Der Änderungs-/Ergänzungsvertrag soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 15:18 Uhr