Landratsamt Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Stellungnahme vom 03.11.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Markt Waging a. See (Markt Waging a. See) Sitzung des Bauausschusses 15.01.2020 ö beschließend 2.2.2

Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme:

„Grundsätzlich besteht mit der geplanten Aufstellung der Außenbereichssatzung von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde Einverständnis.
Allerdings wird darauf hingewiesen, dass der Umgriff der Satzung, wie bereits in der E-Mail vom 10.04.2019 an die Gemeinde erläutert, sich auf die Hauptgebäude beschränken muss. Dies gilt auch für die Fl.Nr. 599, auf die ebenfalls der Gemeinde vorliegende Handskizze mit dem Satzungsumgriff darf verwiesen werden.
Außerdem bedürfen die textlichen Festsetzungen Nr.1 und Nr.3 hinsichtlich der Bestimmtheit und der gesetzlichen Grundlage des §35 Abs. 6 BauGB der Überarbeitung, für Rückfragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.
gez. Rupert Seeholzer, Kreisbaumeister“

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der Geltungsbereich der Satzung ist entsprechend dem Vorschlag des Kreisbaumeisters gemäß E-Mail vom 10.04.2019 zu verkleinern. Den weiteren Anregungen ist durch eine Überarbeitung der textlichen Festsetzungen durch den Planfertiger Rechnung zu tragen.
Die geänderte Planung ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde erneut zur Stellungnahme vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2020 11:03 Uhr