Vorstellung des gemeindlichen Wasserrechtskonzeptes in den Bereich Taching und Tengling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 30.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Gemeindebereich Taching am See ist bei Teilstücken des RW-Kanals die wasserrechtliche Erlaubnis ausgelaufen und muss neu beantragt werden. Der Antrag zur Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art.15 BayWG zum Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in den Tachinger Mühlbach, Tenglinger Mühlbach und in den Wabach wurde zwischenzeitlich vom Planungsbüro Staller fertiggestellt.
Da der Weiher in Furtmühle für die neue wasserrechtliche Erlaubnis nicht mehr als „Reinigungs­anlage“ angerechnet wird, müssen Behandlungsanlagen vor den Einleitungsstellen in den Tenglinger Mühlbach eingebaut werden. Das Planungsbüro Staller hat hierzu eine Kostenschätzung inkl. Planung erstellt.
Für die im „Hofanger in Tengling“ erforderliche Behandlungsanlage ergeben sich Schätzkosten in Höhe von ca. 37.000 Euro brutto, die von der Gemeinde zu 100% zu tragen sind.
Eine weitere Behandlungsanlage für den Bereich „Untere Dorfstraße / ST2105“ stehen Schätzkosten in Höhe von ca. 74.000 Euro brutto zu Buche. Hier ist noch zu klären, wie sich die Kosten mit dem staatlichen Bauamt aufteilen lassen.
Eine dritte Behandlungsanlage muss im Bereich „Weinbergstraße / Kr TS18“ für ca. 52.000 Euro brutto eingebaut werden. Hier ist noch der Anteil des Landkreises Traunstein für die Kreisstraße zu klären.
Ein Informationsaustausch zu den Behandlungsanlagen mit dem staatlichen Bauamt und dem LRA-TS fand bereits am 13.03.2023 statt. Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Kostenteilung wurde von allen Seiten signalisiert. Nach der Vorstellung im Gemeinderat durch das Planungsbüro Staller sollen die Anträge beim Landratsamt Traunstein eingereicht werden.
Zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen werden nach erfolgter Genehmigung Angebote eingeholt. Das Planungsbüro Staller hat die Anträge zur Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Gemeinde ausgearbeitet. Es wäre sinnvoll, das Planungsbüro auch mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu betrauen.
Die Erneuerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Bereich Gessenhausen steht noch aus.

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Einführung durch die erste Bürgermeisterin Stefanie Lang stellt Jens Kramer vom IB Staller das Wasserrechtskonzept anhand der beiliegenden Präsentation vor.
In der nachfolgenden Diskussion wird aus der Mitte des Rates das Thema Wartung der geplanten Behandlungsanlagen angesprochen. Herr Kramer führt hierzu aus, dass die Anlagen einmal jährlich abgesaugt werden müssen.
Weiter geht es um die letztmalige Räumung des Rückhalteweihers in Furthmühle, die einen hohen Kostenaufwand von schätzungsweise bis zu 250.000 € nach sich ziehen wird. Es wird angesprochen, dass auch hier eine Kostenaufteilung mit dem staatlichen Bauamt und dem Landkreis in Bezug auf die eingebrachte Schmutzfracht von der Gemeinde angestrebt werden sollte.

Beschluss

Der Gemeinderat Taching am See nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Einreichung des Antrages zur Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art.15 BayWG zur Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser in den Tachinger Mühlbach, Tenglinger Mühlbach und in den Wabach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2023 09:07 Uhr