Erweiterung der Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Taching a. See, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Taching a. See (Gemeinde Taching a. See) Sitzung des Gemeinderates Taching a. See 14.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt öffentlich

Die Feststellung der Jahresrechnung 2022 erfolgte bereits in der Sitzung des Gemeinderats vom 23.11.2023. Am 05. März 2024 hat uns der BKPV darauf hingewiesen, bzgl. des 2022 entstandenen Gewinns beim BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) den Beschluss neu zu fassen.  Alle anderen Bestandteile des am 23.11.2023 gefassten Feststellungsbeschlusses bleiben davon unberührt. Der Aufforderung des BKPV wird in heutiger Sitzung des Gemeinderats nachgekommen.

Beschluss

Der Jahresüberschuss 2022 des BgA (Fremdenverkehrseinrichtungen) in Höhe von 61.336,66 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und wie bisher der Gewinnrücklage zugeführt. Auch künftige Jahresüberschüsse werden der Gewinnrücklage zugeführt. Verbindlichkeiten bei der Gemeinde Taching a. See (Hoheitsverwaltung) sind auch weiterhin banküblich zu verzinsen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2024 10:44 Uhr