Die Anlieger des Grundstücks Burg 6 informierten den gemeindlichen Bauhof Taching a. See, dass das Metallgeländer der Mühlbachbrücke nördlich des Anwesens Burg 6 stark in Mitleidenschaft gezogen und zum Teil umgestürzt ist. Da hier u. a. der Wanderweg Burg-Steineck laut Anlieger liegt, fand ein gemeinsamer Ortstermin statt.
Da es nach den Gemeindeunterlagen keinen gewidmeten Weg in diesem Bereich gibt, wurde durch die Verwaltung zur Abarbeitung einer möglichen Reparatur im gemeindlichen Straßen- und Wegekataster nachgesehen, wer bei diesem Weg die Bau- und Unterhaltslast innehat.
Dabei musste die Verwaltung mit Verwunderung nachfolgendes feststellen:
Aus rechtlicher Sicht hat der derzeitige tatsächliche Weg nach den in der Gemeinde vorhanden Unterlagen keine öffentliche Widmung, da der gewidmete Weg Burg-Steineck in seiner eingetragenen Lage nur im Bereich der Anwesen Burg 10 bis 12 wirklich vorhanden ist. Dort dient er der Erschließung der bebauten Grundstücke.
Auch wenn der vorhandene Weg zwischen Burg 6 und Steineck von vielen „öffentlich“ genutzt wird (Landwirte, Wanderer, Gewässerunterhalt und Dritte) ist der Weg aus rechtlicher Sicht ein reiner Privatweg (hier gibt es auch keine Widmung) und könnte jederzeit von den betroffenen Anliegern gesperrt werden.
Derzeit schildert der Verein „Miteinand in Taching und Tengling e. V.“ (ehemals Verkehrsverein Taching) bzw. die Gemeinde Taching a. See zwar diesen Weg als Wanderweg aus, aber nach Auskunft des Bayerischen Gemeindetages ändert eine reine Werbung (hierzu zählt auch die Ausschilderung eines Wanderweges) nichts an der Bau- und Unterhaltslast.
Bau- und Unterhaltslast bei einem…
- … Privatweg liegt bei den Eigentümern mit allen Rechten und Pflichten.
- … öffentlichen Feld- und Waldweg wird mit der Widmung festgelegt und liegt normalerweise bei den angrenzenden Grundanliegern, da vom Wegcharakter her dieser in erster Linie zur Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen dient. Dieser darf aber trotzdem von jedermann benutzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung wäre folgende Vorgehensweise mit Zustimmung des Gemeinderates und aller beteiligten Anlieger möglich:
- Der gewidmete ursprüngliche Weg mit der Bestandsverzeichnisnummer 162 müsste teilweise aufgelassen bzw. eingezogen werden. Nur im Bereich der Anwesen Burg 10-12 müsste eine Widmung weiterhin bestehen, da hier sonst die baurechtliche Erschließungsanbindungen fehlen würde.
- Der derzeitige Privatweg von Burg 6 bis nach Steineck müsste zu einem neuen öffentlichen Feld- und Waldweg mit der entsprechenden Festlegung der Bau- und Unterhaltslast aufgestuft bzw. gewidmet werden.
Im Zuge des Verfahrens sollte auch für das vorhandene Brückenbauwerk eine Regelung für die Bau- und Unterhaltslast ggf. losgelöst vom restlichen Weg getroffen werden. Beispielsweise könnte sich hier die Gemeinde Taching a. See bereiterklären, die Unterhaltslast für das Brückenbauwerk zu übernehmen. Dies wäre jedoch freiwillig und ein Präzedenzfall.
Nochmals zurück zur möglichen baulichen Vorgehensweise:
Laut den Anliegern wurde die Brücke im Zuge des Bachausbaus nach einem Hochwasserereignis um 1960 durch die Wasserwirtschaft gebaut. In den Gemeinderatssitzungen aus den Jahren um 1960 konnte kein entsprechender TOP gefunden werden.
Durch die Bautechnik wurde im April 2024 beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein nachgefragt ob hierzu irgendwelche Information oder Unterlagen vorliegen. Das WWA antwortete der Gemeinde Taching a. See, dass keine Unterlagen hierzu bei der Archivrecherche auffindbar waren.
Somit liegt nach derzeitigem Stand die Bau- und Unterhaltslast aufgrund des Privatweges bei den Grundstückseigentümern.
Zur akuten Absicherung des maroden Geländers wurde durch den Anlieger von Burg 6 eine provisorische Sicherung angebracht. Der Verwaltung liegt bereits ein Kostenangebot für eine mögliche Erneuerung beider Geländer vor, da auch die zweite Geländerseite marode ist. Eine Erneuerung der beiden Geländer in nachfolgender Form würde rund 8.000 € brutto kosten.
Zur Verdeutlichung ist dem Tagesordnungspunkt eine Anlage angefügt, die mit Bildern den Sachverhalt verdeutlicht.