Landratsamt Traunstein, SG 4.41 (Untere Immissionsschutzbehörde); Stellungnahme vom 30.10.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates Waging a. See, 12.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Textauszug:
„In den vorliegenden Unterlagen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Angaben zum Immissionsschutz enthalten.
Mit der Umwidmung des Gewerbegebietes in ein Mischgebiet können dort neue Immissionsorte (Wohngebäude) entstehen. Diese heranrückende Wohnbebauung kann die Nutzung der umliegenden Gewerbegebiete einschränken.
Der mögliche Lärmkonflikt ist daher noch zu beschreiben und entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Hinweis: Es handelt sich um die Stellungnahme des Sachgebiets Immissionsschutz. Anderweitige Stellungnahmen andere Sachgebiete bzw. Träger öffentlicher Belange bleiben davon unberührt. Die notwendige Abwägung und Gewichtung der möglicherweise widerstreitenden öffentlichen Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist allein Aufgabe der planenden Gemeinde/Stadt.
gez. Sigmund, TA“
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Auch die Gemeinde legt Wert darauf, dass durch eine etwaig heranrückende Wohnbebauung keine Einschränkung für die Nutzung der umliegenden Gewerbebetriebe entsteht. Um die möglichen Lärmkonflikte festzustellen und in der Bauleitplanung entsprechend zu verarbeiten, wurde inzwischen eine schalltechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Hoock & Partner, Landshut vorgenommen Das Ergebnis dieser Untersuchung ist niedergelegt in dem schalltechnischen Gutachten vom 17.09.2019, das der Begründung zur gegenwärtigen FNPL-Änder
ung als informative Anlage beigelegt werden soll. Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplanes sollen die im Gutachten vorgeschlagenen konkreten Festsetzungen zum Immissionsschutz berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2020 10:52 Uhr