Erlass einer Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Zolling) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 26.05.2020 ö 6

Beschluss

Hinweis: Gemeinschaftsvorsitzender Anton Geier und Stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender Helmut Priller stimmen bei der
       Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht mit ab.

1.        Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Zolling nimmt zunächst einmal Kenntnis vom Inhalt von der von der Verwaltung erarbeiteten und heute vorgelegten Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling.

2.        Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Zolling erlässt aufgrund des Art. 10 Abs. 2 VGemO i. V. m. Art. 26 und 30 KommZG und den Art. 20a Abs. 1 und 2, Art. 23, 32, 33 und 103 der GO eine Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling mit der Änderung, dass § 2 Abs. 3 auch der Abs. 2 ergänzt wird, im Übrigen wie in der heute vorgelegten Fassung.

2.1        Die monatliche Aufwandsentschädigung für den Gemeinschaftsvorsitzenden wird dabei mit einem Betrag in Höhe von 1.508,34 Euro festgelegt.

2.2        Die monatliche Aufwandsentschädigung für den ersten Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden wird dabei mit einem Betrag in Höhe von 175,00 Euro festgelegt.

2.3        Folgende Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung gehören dem Rechnungsprüfungsausschuss an:

- Verbandsrat Johann Sänger , Gemeinde Attenkirchen
- Verbandsrat Christian Drausnick, Gemeinde Haag a. d. Amper
- Verbandsrat Mathias Reiser, Gemeinde Wolfersdorf
- Verbandsrat Stephan Wöhrl, Gemeinde Zolling

2.4        Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt Verbandsrat Stephan Wöhrl, Gemeinde Zolling  

3.        Die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling tritt am 01.05.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling vom 22.05.2014, in der Fassung der 1. Änderung vom 19.07.2016, außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2020 11:54 Uhr