Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG); Neubestellung von Bürgermeistern zu Standesbeamten (Vornahme von Eheschließungen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Zolling) Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 26.05.2020 ö 7

Beschluss

  1. Die Ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, Herr Mathias Kern (Attenkirchen), Herr Anton Geier (Haag a. d. Amper), Frau Anita Wölfle (Wolfersdorf) und Herr Helmut Priller (Zolling) sowie der Zweite Bürgermeister Herr Dominik Berger (Haag a. d. Amper) werden zu Standesbeamten für die Vornahme von Eheschließungen der Verwaltungsgemeinschaft Zolling bestellt.

  1. Die Bestellung ist gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen (auch gleichgeschlechtlichen) beschränkt. Sie sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2020 11:54 Uhr