Behandlung von Vorkaufsrechten - Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 05.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 05.12.2022 | ö | 5 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, bei der Veräußerung von unbebauten Bauparzellen außerhalb des Sanierungsgebiets zwischen den Beteiligten das Vorkaufsrecht dann dem Stadtrat zur Entscheidung über die Ausübung vorzulegen, sofern keine Einigung über eine Abwendungsvereinbarung mit dem Erwerber gefunden werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2023 08:26 Uhr