Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
- Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Deggendorf vom 26.10.2022:
„unsere und die im Rahmen der Auftragsverwaltung der Kreisstraßen zu vertretende Belange sind durch die B 85 und die REG 19 berührt, die südlich bzw. südöstlich des geplanten Solarparks verlaufen.
Laut Unterlagen werden Blendungen von Verkehrsteilnehmern auf der REG 19 und der B 85 aufgrund der Topographie und der vorhandenen Gehölze nahezu ausgeschlossen. Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 22.08.2022 mitgeteilt, müssen ggf. seitens des Vorhabensträgers geeignete Abhilfemaßnahmen auf seine Kosten ergriffen werden, falls nach Inbetriebnahme des Solarparks eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch Blendwirkung ausgehend von den Elementen der Photovoltaikanlage festgestellt werden würde.
Im Übrigen besteht mit der Aufstellung des Bebauungsplanes unsrerseits Einverständnis.“
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft vom 10.11.2022:
„aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen seitens des AELF Regen zur Aufstellung des Bebauungsplans ,,SO Solarpark lrlach", keine grundsätzlichen Einwendungen.
Es erfolgen jedoch Hinweise/Empfehlungen:
Bei Pflanzungen sind zu Nachbargrundstücken mindestens die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten. Auf eine Bepflanzung mit Hochstammbäumen sollte im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden. Der Betreiber hat Emissionen, Steinschlag und evtl. Verschmutzungen aus der Land- und Forstwirtschaft (2. B. Staub) entschädigungslos hinzunehmen.
Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf den der Photovoltaikanlage benachbarten Flächen von Seiten des Betreibers zu dulden.
Durch die regelmäßige Pflege soll das Aussamen eventueller Schadpflanzen und die damit verbundene negative Beeinträchtigung der mit Kulturpflanzen bestellten Flächen in der Nachbarschaft vermieden werden.“
„die Stadt Viechtach plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Irlach“. Das dazugehörige Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 20 wurde zu einem früheren Zeitpunkt eingeleitet.
Mit Verweis auf die Stellungnahmen der höheren Landesplanungsbehörde zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 20 stehen die Erfordernisse der Raumordnung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage nach wie vor nicht entgegen.
Der Standort bei Irlach drängt sich aus landesplanerischer Sicht nicht auf, da eine Vorbelastung im Sinne des LEP nicht vorhanden ist. Jedoch hat die Stadt Viechtach im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 20 plausibel dargelegt, dass aufgrund der geringen Einsehbarkeit keine erheblichen Auswirkungen auf den Raum zu erwarten sind.
Die Erfordernisse der Raumordnung stehen der Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Irlach“ nicht entgegen.“
werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.