Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen;
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft
- Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 05.12.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle „Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft“ vom 10.11.2022, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
Die Hinweise zu den gesetzlichen Grenzabständen und zu den aus der Landwirtschaft auftretenden Emissionen und deren mögliche Auswirkungen auf den Solarpark und deren Hinnahme sind im Bebauungsplan unter V. Nummer 1.0 und 4.0 und im Umweltbericht im Kapitel 5.9 erläutert. Bei der Bepflanzung von Hochstammbäumen im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Flächen sind die Grenzabstände einzuhalten.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft vom 10.11.2022:
„Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen seitens des AELF Regen zur Aufstellung des Bebauungsplans „SO Solarpark lrlach“, keine grundsätzlichen Einwendungen.
Es erfolgen jedoch Hinweise/Empfehlungen:
Bei Pflanzungen sind zu Nachbargrundstücken mindestens die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten. Auf eine Bepflanzung mit Hochstammbäumen sollte im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden. Der Betreiber hat Emissionen, Steinschlag und evtl. Verschmutzungen aus der Land- und Forstwirtschaft (2. B. Staub) entschädigungslos hinzunehmen.
Grundsätzlich ist eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft auf den der Photovoltaikanlage benachbarten Flächen von Seiten des Betreibers zu dulden.
Durch die regelmäßige Pflege soll das Aussamen eventueller Schadpflanzen und die damit verbundene negative Beeinträchtigung der mit Kulturpflanzen bestellten Flächen in der Nachbarschaft vermieden werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2023 08:26 Uhr