Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2023 (Verkaufssonntageverordnung 2023)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 05.12.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744) und § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28.01.2014 (GVBl. 2014 S. 22) -jeweils in der geltenden Fassung- erlässt die Stadt Viechtach folgende Verordnung:
§ 1
Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2023
Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen in der Stadt Viechtach mit Ausnahme der Ortsteile Höllenstein, Pirka, Schnitzmühle und Waldfrieden die Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
- Am 02.04.2023 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Am 18.06.2023 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Am 10.09.2023 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Am 15.10.2023 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
§ 2
Hinweise
1Die Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten und werden durch die Verlängerung der Verkaufszeiten gemäß dieser Verordnung nicht berührt. 2Auf die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 24 LadSchlG wird hingewiesen.
§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2022 (Verkaufssonntageverordnung 2022) außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2023 08:26 Uhr