Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2023 (Verkaufssonntageverordnung 2023)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.12.2022 ö 10

Beschluss

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744) und § 12 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28.01.2014 (GVBl. 2014 S. 22) -jeweils in der geltenden Fassung- erlässt die Stadt Viechtach folgende Verordnung:



§ 1
Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2023

Abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LadSchlG dürfen in der Stadt Viechtach mit Ausnahme der Ortsteile Höllenstein, Pirka, Schnitzmühle und Waldfrieden die Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:

  • Am 02.04.2023 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Am 18.06.2023 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
  • Am 10.09.2023 von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
  • Am 15.10.2023 von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr 


§ 2
Hinweise

1Die Vorschriften des § 17 LadSchlG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten und werden durch die Verlängerung der Verkaufszeiten gemäß dieser Verordnung nicht berührt. 2Auf die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 24 LadSchlG wird hingewiesen.


§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Viechtach im Jahr 2022 (Verkaufssonntageverordnung 2022) außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 08:26 Uhr