Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Kindergartenstiftung Viechtach für das Haushaltsjahr 2024;
- Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 04.03.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt als Stiftungsorgan gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Kindergartenstiftung Viechtach (Kindergartenstiftungssatzung) vom 21.09./23.10.2020 die folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung der Kindergartenstiftung Viechtach
für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltssatzung 2024)
Vom ……………………
Die Kindergartenstiftung Viechtach erlässt aufgrund Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 120.000 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 273.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000 € festgesetzt.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Viechtach, ……………………
KINDERGARTENSTIFTUNG VIECHTACH
Franz Wittmann
erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.03.2024 14:22 Uhr