Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 01.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 01.07.2024 ö 13.3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 02.05.2024, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.

Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
Diesem Hinweis und der Empfehlung wird gefolgt. Diese wird als textliche Hinweis unter 16.6 und in der Begründung im Kapitel 4.7 hinzugefügt.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 02.05.2024: 
„Aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht bestehen seitens des AELF Regen zur Änderung des Bebauungsplans „Mitterweg II“ durch Deckblatt 1, keine grundsätzlichen Einwendungen. 
Es erfolgen jedoch Hinweise/Empfehlungen: 
Die von benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben und den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ausgehenden Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub und Erschütterung, auch soweit sie über das übliche Maß hinausgehen, sind nach den Grundsätzen der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Bauwilligen zu dulden. Insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, falls die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingt. Eine ordnungsgemäße und ortsübliche Bewirtschaftung der benachbarten Flächen muss uneingeschränkt möglich sein. 
Bei Pflanzungen sind zu Nachbargrundstücken mindestens die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten. 
Auf eine Bepflanzung mit Hochstammbäumchen sollte im Grenzbereich zu landwirtschaftlichen Flächen verzichtet werden.„
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2024 09:39 Uhr