Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Bayernwerk Netz GmbH - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 01.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 01.07.2024 ö 13.4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Fachstelle Bayernwerk Netz GmbH vom 29.04.2024, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.

Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
Der Hinweis zur Stromversorgung wird unter 4.5.4 „Stromversorgung und -leitungen der Begründung ergänzt. 

Bayernwerk Netz GmbH vom 29.04.2024
„Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. 
Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prüfungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den 
Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen. 
Die Standarderschließung für Hausanschlüsse deckt max. 30 kW ab. Werden aufgrund der Bebaubarkeit oder eines erhöhten elektrischen Bedarfs höhere Anschlussleistungen gewünscht, ist eine gesonderte Anmeldung des Stromanschlusses bis zur Durchführung der Erschließung erforderlich. 
Je nach Leistungsbedarf könnte die Errichtung einer neuen Transformatorenstation im Planungsbereich sowie das Verlegen zusätzlicher Kabel erforderlich werden. Für die Transformatorenstation benötigen wir, je nach Stationstyp ein Grundstück mit einer 
Größe zwischen 18 qm und 35 qm, das durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu unseren Gunsten zu sichern ist.
Bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude muss verbindlich gewährleistet sein, dass wir über die Stationsgrundstücke verfügen können. Zu dem Zeitpunkt müssen befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein, die von LKW mit Tieflader befahren werden können. 
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html 
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen 
jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu 
beteiligen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2024 09:39 Uhr