Die Verbandsversammlung beschließt die folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD
für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltssatzung 2025)
Vom …
Der Zweckverband Industriegebiet REICHSDORF NORD erlässt aufgrund Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 628.000 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 369.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Verbandsumlage
- Der ungedeckte Finanzbedarf wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 461.000 € festgesetzt und gemäß § 18 Abs. 4 der Verbandssatzung ZWIG (VS ZWIG) durch Umlage gegenüber der Stadt Viechtach erhoben (Verbandsumlage).
- Die Verbandsumlage ist mit einem Viertel ihres Jahresbetrags am 25. jeden ersten Quartalmonats fällig. Die Verbandsumlage im folgenden Jahr wird in Höhe der im abgelaufenen Jahr festgesetzten Vierteljahresbeträge vorläufig erhoben, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht erlassen ist (Art. 42 KommZG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG)).
§ 5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 104.000 € festgesetzt.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Viechtach, …
ZWECKVERBAND INDUSTRIEGEBIET REICHSDORF NORD
Franz Wittmann
Verbandsvorsitzender