Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landratsamt Regen, Technischer Umweltschutz - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.01.2025 ö 2.4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Regen, Technischer Umweltschutz vom 10.07.2023, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:

  1. „Folgende Ergänzungen werden von Seiten des Technischen Umweltschutzes für erforderlich gehalten:

Umweltbericht
Eine bildliche Darstellung der Bestandssituation, insbesondere der Immissionsorte wird für Ziffer 5.5.6 empfohlen, siehe Anlage 1 Ziffer 2a zum BauGB. Hier z. B. die Abbildung 2.1 des Lärmgutachtens. Diese Vorgehensweise wurde im vorliegenden Verfahren z. B. bei naturschutzfachlichen Themen gewählt. Nachdem Lärm bei der Erweiterung des Gewerbegebietes durchaus eine große Rolle spielt, sollte nicht einfach nur auf die Ausführungen des Lärmgutachtens verwiesen werden. Die betroffene Wohnnachbarschaft kann so einfacher feststellen, dass ihre Belange berücksichtigt wurden. Zur Beschreibung wird Absatz 2 der Ziffer 1.1 des Lärmgutachtens empfohlen.“

Dazu ergeht folgende Würdigung:
Die Begründung wird im Kapitel 5.3.6 des Umweltberichtes um die Abbildung mit der Darstellung der Immissionsorte IO1 bis IO9 ergänzt.
Die Kapitel 5.3.6 und 5.5 „Schutzgut Mensch“ im Umweltbericht werden um textliche Hinweise zum Schallschutz und einer Abbildung zu den Immissionsorten ergänzt. Dabei wird auch das empfohlene Kapitel 1.1 des Gutachtens in den Umweltbericht integriert. 

  1. „Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nach Anlage 1 Ziffer 2 c zum BauGB beziehen sich nicht nur auf naturschutzfachliche Maßnahmen. Hier sind alle notwendigen Maßnahmen für die erkannten Umwelteinwirkungen in Kurzform nennen, in diesem Fall z B. Festlegung von Emissionskontingenten, Ausschluss verschiedener Nutzungen im GE. Diese Aufzählung führt letztendlich zu den tatsächlichen Festsetzungen. Der Umweltbericht ist entsprechend zu ergänzen.“ 

Dazu ergeht folgende Würdigung:
Das Kapitel 5.8.3 wird um die genannten Maßnahmen um Schutzgut Mensch ergänzt:
- Festlegung von Emissionskontingenten im Sinne des Schallschutzes
- Ausschluss von verschiedenen Nutzungsarten (Tankstellen und Spielhallen), die für die Umgebung nicht geeignet sind

  1. „Begründung und Plan:
Die u. a. beiden Textteile der Begründung sollten in dieser Reihenfolge in Ziffer 1.3.1 Schallschutz der textlichen Festsetzungen mit aufgenommen werden. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Deckblatt 4 zum Bebauungsplan, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten außerhalb des Bebauungsplanes um mindestens 15 dB(A) unterschreiten (Relevanzgrenze). Die den schalltechnischen Berechnungen und Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften, insbesondere DIN-Vorschriften, können bei der Stadt Viechtach zu den regulären Öffnungszeiten (telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen) eingesehen werden.“

Dazu ergeht folgende Würdigung:
Die beiden Textteile werden unter 1.3 „Schallschutz“ der textlichen Festsetzung mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2025 13:57 Uhr