Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.04.2025 ö 6.2

Beschluss

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  • Regierung von Niederbayern, Herr Kobold vom 17.02.2025
„Die Stadt Viechtach beabsichtigt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 13, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Gewerbegebietsflächen zu schaffen. Der Bebauungsplan „Riedbach-West“ mit Deckblatt Nr. 4 wird im Parallelverfahren geändert. Die Größe des Plangebiets umfasst ca. 1,0 ha. Die höhere Landesplanungsbehörde an der Regierung von Niederbayern hat hierzu mit dem Schreiben vom 21.06.2023 erstmalig Stellung genommen.
Erfordernisse der Raumordnung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen.
Hinweis:
Wir bitten darum, uns zur Pflege der Planzentrale und des Rauminformationssystems nach Inkrafttreten von Bauleitplänen bzw. städtebaulichen Satzungen eine Endausfertigung sowohl auf Papier als auch in digitaler Form mit Angabe des Rechtskräftigkeitsdatums zukommen zu lassen. Wir verweisen hierbei auf unser Schreiben „Mitteilung rechtskräftig gewordener Bauleitpläne und städtebaulicher Satzungen“ vom 08.12.2021. Besten Dank für Ihre Unterstützung.“

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Forsten vom 15.01.2025
„Für die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 13; Parallelverfahren zur Änderung des Bebauungsplans "Riedbach West" DB 4 wird kein Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes beansprucht. Die nächstgelegene Waldfläche im Sinne des Waldgesetzes befindet sich südlich bzw. südwestlich direkt angrenzend an den räumlichen Geltungsbereich. Allerdings haben die ausgewiesenen Baugrenzen über 50 m Entfernung zum Wald im Sinne der Waldgesetzgebung. Folglich gibt es keine forstfachlichen Einwände.
Hinweis zur Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung für das FFH-Gebiet 6842-301 „Pfahl“: Hier wird forstwirtschaftliche Nutzung in der mittleren Rangskala als Bedrohung innerhalb des FFH-Gebiets aufgeführt. Dies erscheint aus forstfachlicher Sichtweise verallgemeinert und auch nicht begründet zu sein und wir widersprochen: Ein Zitat aus dem Managementplan für das FFH-Gebiet 6842.301.01 - 09 "Pfahl": „Den Waldlebensraumtyp Bodensaure Nadelwälder betreffend sind derzeit keine nennenswerten Beeinträchtigungen erkennbar. Lokal tritt Wildverbiss an Weißtanne auf.“, „Das Problem der Verbuschung ist in diesem Gebiet wegen der zu geringen forstlichen Nutzung besonders stark ausgeprägt.“, „[…] ein großer Teil aller Waldflächen wird mit sehr geringer Intensität forstwirtschaftlich genutzt, […]“ und „Fichtenforst mit weitem Schattenwurf und erheblicher Beeinträchtigung
des Mikroklimas“.

  • IHK Niederbayern vom 13.02.2025
„Nach Prüfung der Unterlagen dürfen wir Ihnen mitteilen, dass seitens der IHK für Niederbayern in Passau in ihrer Rolle als Vertreterin der gesamtwirtschaftlichen Interessen grundsätzlich keine Bedenken gegen die o.g. Planung bestehen. 
Die Rückmeldungen aus Betrieben zeigen immer häufiger, dass keine passenden Flächen für Erweiterungsmöglichkeiten bereits ansässiger Betriebe oder Neuansiedelungen zur Verfügung stehen. Daher ist die Ausweisung bzw. die Erweiterung eines Gewerbegebietes aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft zu begrüßen. Die Einarbeitung des Schallschutzgutachtens ist ebenfalls positiv zu bewerten. Sämtliche schallschutztechnischen Vorgaben, die gemäß den schalltechnischen Untersuchungen als notwendig erachtet werden, sind in den Bebauungsplan zu übernehmen und konsequent umzusetzen. 
Von Seiten unserer Kammer selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen bereits eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein könnten. 
Weitere Informationen, die gegen die übrigen Planungen sprechen, liegen uns aktuell nicht vor. Wir danken Ihnen für die Beteiligung.“

  • Bayernwerk Netz GmbH Regen vom 12.02.2025
„Mit dem Schreiben vom 21. Juni 2023 haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.“

  • Staatliches Bauamt Passau vom 13.02.2025
„Unsere Belange sind von der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die bestehende B 85 nicht unmittelbar berührt, da diese in rd. 150 m Entfernung zum geplanten Gewerbegebiet verläuft.
Wir weisen aber auf die verkehrsbedingten Lärmemissionen der B 85 hin. Grundsätzlich obliegt es der Stadt, Baugebiete entlang von vorhandenen Hauptverkehrsstraßen so auszuweisen, dass für diese die Vorgaben der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) eingehalten werden. Wir weisen darauf hin, dass evtl. notwendige Lärmschutzmaßnahmen die Bauwerber auf eigene Kosten durchzuführen haben.
Ansprüche wegen Lärmschutz können an den Straßenbaulastträger nicht gestellt werden. Als Straßenbaulastträger der B 85 werden wir auch künftige Ansprüche auf Lärmschutz oder Entschädigung, die von der Stadt oder Grundstücksbesitzern in dem oben genannten Gewerbegebiet gestellt werden, ablehnen.
Bezüglich unserer Planungsprojekte an der B 85 und deren Auswirkungen auf die Gebietsausweisung verweisen wir auf unsere Stellungnahme im parallellaufenden Bebauungsplanverfahren.“

  • Brandschutzdienststelle Landkreis Regen vom 15.01.2025
„Aus Sicht der Feuerwehr wird zu o.g. Vorhaben wie folgt Stellung genommen:
Insofern die für das laufende Verfahren bereits abgegebene Stellungname der Feuerwehr vom 06.07.2023 (Aktenzeichen: BSD/2023-07-06/FP/012_013/FG) sowie die für das Parallelverfahren abgegebene Stellungnahme der Feuerwehr zur Änderung des Bebauungsplanes „GE Riedbach West“ mittels Deckblatt 4 vom 06.07.2023 (Aktenzeichen: BSD/2023-07-06/BP/028_004/FG) entsprechend berücksichtigt wird, bestehen seitens der Feuerwehr keine weiteren Anmerkungen.
Grundsätzlich bleibt die Anhörung der Feuerwehr im Einzelfall vorbehalten.“

  • Zweckverband Abfallwirtschaft ZAW Donau-Wald vom 16.01.2025:
„Als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung teilen wir Ihnen mit, dass gegen die von Ihnen oben genannten Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Einwände bestehen.
Die Abfallentsorgung erfolgt über die bestehende, öffentliche Erschließungsstraße „Am Großen
Pfahl“, wie in den Unterlagen bereits angegeben. Danke dafür!
Die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften der Abfallwirtschaftssatzung des ZAW Donau-Wald bleiben hiervon unberührt und sind ebenfalls zu beachten. Die Ausweisung und optimale Gestaltung von ausreichenden Stellplätzen für Abfallbehälter des praktizierten 3-Tonnen-Holsystems (Restmüll, Papier, Bioabfälle) ist vorzusehen.
Die Auswahlkriterien bei der Ermittlung des Standorts für ggf. notwendige Müllnormgroßbehälter mit 1.100 Liter Füllraum sind zu berücksichtigen. Diese können auf Antrag auch auf dem Privatgelände geleert werden. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein geeigneter Durchfahrts- oder Wendemöglichkeiten für 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge. In diesem Fall wäre die Erteilung einer Haftungsfreistellung für das Abfuhrunternehmen bzw. dem ZAW Donau-Wald zwingend erforderlich.“

  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 21.01.2025
„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.01.2025.
Die Telekom Deutschland GmbH – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegsicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Gegen die oben genannte Planung bestehen keine grundsätzlichen Einwände, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets einer Prüfung vorbehalten.
Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich des Plangebietes stattfinden werden.
Bei zukünftigen Informationen bzw. Rückfragen bezüglich der Planungen von Telekommunikationsleitungen der Deutschen Telekom GmbH in Neubaugebieten bitten wir folgende zentrale E-Mail-Adresse des PTI 12 Regensburg zu verwenden:
telekom-bauleitplanung-regensburg@telekom.de
Durch die Änderung des Bebauungsplanes reichen unsere bestehenden Anlagen eventuell nicht aus, um die zusätzlichen Gebäude an unser Telekommunikationsnetz anzuschließen. Es kann deshalb sein, dass bereits ausgebaute Straßen gegebenenfalls wieder aufgebrochen werden müssen.
Zur Abstimmung der Bauweise und für die rechtzeitige Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen sowie zur Koordinierung mit Straßenbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger, ist es dringend erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens jedoch 3 Monate vor Baubeginn, mit dem zuständigen Ressort in Verbindung setzen:
telekom-bauleitplanung-regensburg@telekom.de
Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.“

werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 15:08 Uhr