Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen; Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV) - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.04.2025 ö 6.4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V. (LBV) vom 17.02.2025, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
  1. „Der LBV hält grundsätzlich an seiner Stellungnahme zum Vorentwurf fest und nimmt zu den im Betreff genannten Verfahren wie folgt Stellung:
Stellungnahme zum Flächennutzungsplan durch Deckblatt 13
Das geplante Gewerbegebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Großen Pfahl in Viechtach.
Der Große Pfahl ist als
- Naturschutzgebiet ausgewiesen
- Als Geotop Nr. 1 im Bayerischen Geotopkataster ausgewiesen
- hat als FFH-Gebiet eine herausragende Bedeutung im Biotopverbund
Das Gewerbegebiet Riedbach-West wurde angrenzend an einen zum damaligen Zeitpunkt stillgelegten Gewerbebetrieb („Plastik-Chemie“) ausgewiesen. Dieser Komplex wurde zwischenzeitlich saniert. Ein Mieter dieses Gewerbekomplexes forderte die Ausweisung des geplanten Gewerbegebietes zur Existenzsicherung seines Betriebes. Dieses Unternehmen hat zwischenzeitlich einen anderen Standort gefunden. Ein weiterer stillgelegter Betrieb im Gewerbegebiet wurde zur Flüchtlingsunterkunft umgebaut.
→ Es besteht somit kein Bedarf für ein Gewerbegebiet an diesem Standort!
Die Ausweisung eines land-/ forstwirtschaftlich privilegierten kleinen Sägewerks als GE südlich der begrenzenden Straße „Am großen Pfahl“ ist eine im ursprünglichen Bebauungsplan erfolgte Fehlentscheidung. Für den Bestandsschutz und auch eine Erweiterung des Sägewerks war die Ausweisung als GE nicht erforderlich. In der ursprünglich geplanten Erweiterungsfläche des Sägewerks wurde inzwischen ein Dienstleitungsbetrieb genehmigt und gebaut. Damit wird die Nutzung der Straße und des gegenüberliegenden Lagerplatzes als „Betriebsgelände“ des Sägewerks nunmehr dauerhaft geduldet.
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Wie im Kapitel 4.11 des Umweltberichtes beschrieben, sind grundsätzlich bestehende Baulandreserven für Gewerbeflächen im Stadtgebiet von Viechtach eher spärlich vorhanden bzw. für die Stadt Viechtach kaum bis nicht verfügbar. Die Flächen dieser Gewerbegebietserweiterung sind sowohl im Eigentum der Stadt Viechtach als auch sind die Eigentümer mitwirkungsbereit. Auch gibt es für die Gewerbegebietserweiterung bereits Interessenten und Bauwerber, die an diesen Standort entwickeln wollen. Somit sind die Ausweisung und Erweiterung dieses Standortes städtebaulich sinnvoll, auch im Hinblick der Nachfrage neuen Gewerbeflächen. Auch da es sich bei der Gewerbegebietserweiterung um eine geringfügige und abschließende Erweiterung des „GE Riedbach West“ handelt. Auf eine ca. 1,0ha großen Gewerbefläche entstehen drei Baufenster, in diesen eher kleinere, mittelständische Gewerbebetriebe angesiedelt werden können. Die Erschließungsstraße „Am großen Pfahl“ ist bereits vorhanden und muss nicht geplant und hergestellt werden.


  1. „Die Straße „Am großen Pfahl“ bildete bisher die Grenze zwischen bebautem Stadtgebiet und der Kulturlandschaft mit Einzelgebäuden im Umgriff des Großen Pfahls.
Die kleinteiligen landwirtschaftlichen Flächen unterhalb des Naturschutzgebietes werden aktuell als Äcker und Grünland bewirtschaftet. Im Biotopkomplex aus Felsen, Heide, Hecken, Gebüschen, Säumen auf Ranken, Feuchtbiotopen am Riedbach und Wald ist dieses Offenland zwingend zu erhalten und als Biotopverbundelement aufzuwerten.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Wie bereits in der Stellungnahme von Landbund für Vogelschutz beschrieben, weist der derzeit rechtsgültige Bebauungsplan „GE Riedbach West“ bereits Bereiche westlich der Straße „Am großen Pfahl aus. Westlich dieser Straße sind derzeit zwei Gewerbebetriebe vorhanden. Eine Anknüpfung und Erweiterung nach Süden machen somit städtebaulich Sinn. Auch wenn landwirtschaftlich genutzte Fläche für die gewerbliche Weiterentwicklung herangezogen werden, ist immer noch von einem Biotopverbund mit Hecken, Büschen, Felsen, Wälder und landwirtschaftlich genutzten Flächen zu sprechen. Die landwirtschaftlich, teilweise intensiv genutzten Flächen werden verringert. Im Zuge der vorbereitenden und vor allem verbindlichen Bauleitplanung werden naturschutzfachliche Maßnahmen beschrieben, die den Biotopverbund weiterentwickelt. Dies wird durch die Anlage von Ausgleichsflächen im direkten Umfeld des
Gewerbegebietes bestätigt.


  1. „Die Darstellung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen des Änderungsbereiches „als gliedernde, abschirmende, ortsgestaltende und landschaftstypische Grünflächen“ ist somit sachgerecht. In diesem Bereich sollen grundsätzlich Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft umgesetzt werden.“

Dazu ergeht folgende Würdigung:
Die Aufstellung von Bauleitplänen obliegt der Stadt Viechtach, die auch die Planungshoheit innehat. Die gewerbliche Weiterentwicklung an diesem Bereich ist städtebauliche erforderlich und Planungswille der Stadt. Die Darstellung der Grünflächen zwischen Großem Pfahl und bestehendem Gewerbegebiet werden nur für die geplante Gewerbegebietserweiterung geändert. Die übrigen Flächen werden weiterhin als Grünflächen dargestellt und ein Teilbereich davon wird als Ausgleichsfläche weiterentwickelt.


  1. „Der ausgewiesene Rundweg am Geo- und Biotop Großer Pfahl bietet nur unmittelbar oberhalb des geplanten Gewerbegebietes einen Ausblick in die Landschaft. Besonders gut sichtbar ist hier im Nahbereich das parallel in der Pfahlschieferzone verlaufende Riedbachtal. In der Ferne sind die Höhenzüge vom Hohen Bogen über den Kaitersberg bis zum Arbermassiv zu sehen. Geologische Zusammenhänge sind nur von diesem Standort aus erklärbar.
Der rechtskräftigte Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan weist deshalb diese Flächen konsequent als Grünflächen aus.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Die Flächen um den „Großen Pfahl“ bleiben weiterhin als Naturschutz- und Erholungsgebiet und Identifikationsobjekt bestehen. Ausreichende Pufferflächen zwischen dem „Großen Pfahl“ und der Gewerbeflächen sind vorhanden. Diese Deckblattänderung ist als Abschluss der Gewerbegebietserweiterung zu verstehen. Für das Schutzgut Orts- und Landschaftsbild werden unterschiedliche Kompensationsmaßnahmen beschrieben, z.B. Durchführung von Geländemodellierungen, begrenzte Gebäudehöhen, westliche Eingrünungsmaßnahmen, begrünte Dächer u.a. und diese sind auch im Bebauungsplan festgesetzt.


  1. „Im Kapitel „Landschaftsbild“ wird die Verträglichkeit damit begründet, dass das nicht eingegrünte Gewerbegebiet „Riedbach-West“ bereits eine Vorbelastung darstellt. Die im Bebauungsplan festgesetzten Eingrünungen wurden nicht umgesetzt!
→ Der Fehler, das land-/ forstwirtschaftlich privilegierte Sägewerk als GE auszuweisen, darf nicht durch Ausweisung der angrenzenden Flächen fortgesetzt werden.
Der LBV fordert, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan konsequent umzusetzen.
Dies wäre z.B. möglich durch Ausweisung einer Ökokontofläche mit Anlage von artenreichen
Äckern mit Segetalflora, artenreichem Grünland (Flachlandmähwiese oder extensive Beweidung) und Säumen sowie Hecken entlang der Straße zur Eingrünung des bestehenden Gewerbegebietes Riedbach-West.
Die „Vorbelastung“ durch das nicht eingegrünte bestehende Gewerbegebiet könnte damit beseitigt werden.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Hinsichtlich der Einordnung und Bewertung des Schutzgutes Orts- und Landschaftsbild sowie deren Auswirkungen durch die Planung, wird in den Kapiteln 3.10, 4.3.5 und 4.5 beschrieben. Nachfolgend folgt eine abschließende Zusammenfassung aus der Begründung:
Abschließend kann gesagt werden, dass durch die Erweiterung des Gewerbegebietes freie Sichtfelder zum „Großen Pfahl“ ausgehend von der Höhe des bestehenden Gewerbegebietes entlang der Straße „Am großen Pfahl“ eingeschränkt und so nicht mehr vorhanden sein werden. Betrachtet man das Planungsgebiet und seine Auswirkungen im gesamten Kontext, so sind zusammenfassend das Planungsgebiet und seine Auswirkungen auf die Umgebung von mittlerer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild. Naturschutzfachliche Maßnahmen zur Minimierung der Schutzgüter werden beschrieben und sind auf Ebene der Bebauungsplanung festzusetzen. Auf der Grünfläche im Anschluss werden die erforderlich Ausgleichsflächen mit dem Ziel der Entwicklung eines artenreichen Grünlandes.


  1. „Der LBV lehnt deshalb die Ausweisung eines Gewerbegebietes oder von Bauland oberhalb der Straße „Am großen Pfahl“ in Viechtach ab.
Der Eingriff bzw. die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist mit der Bedeutung des Großen Pfahl in Viechtach, einem Geotop mit weltweiter Bedeutung, unvereinbar.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Dieser Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nach den Inhalten und Ausführungen des Bauleitplanes vereinbar.


  1. „Der LBV fordert die konsequente Umsetzung des gültigen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan, der das Gebiet als landschaftsprägende Grünfläche ausweist.“

Dazu ergeht folgende Würdigung:
Dieser Forderung kann nicht entsprochen werden.

  1. „Der LBV fordert, die Ausweisung des Sägewerks incl. des bereits gebauten Dienstleistungsbetriebes als GE zurückzunehmen und die Fläche wieder in den Außenbereich zu überführen, um eine klare Grenze des Stadtgebietes zu definieren.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Ausführungen zur Verkehrserschließung die tatsächliche Situation verschweigen: Die Straße „Am großen Pfahl“ ist zwischen dem Knoten Sporerweg und der geplanten Zufahrt zu schmal und nicht ausbaubar (hohe Stützmauer einerseits und Wohnhäuser auf der anderen Seite). Das Gefälle beträgt 11 %. Sie ist sehr kurvig und unübersichtlich. Es existiert kein Fuß- oder Radweg.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Dieser Forderung kann nicht entsprochen werden und steht im Widerspruch zum Planungswillen der Stadt Viechtach.
Die Straßenbreite „Am großen Pfahl“ beträgt von der Schmidstraße zu den Einfahrten des Planungsgebietes ca. 6,0m bis 6,5m. Die Breite ist nach der RaST ausreichend. Zwei sich begegnende LKWs können bei verminderter Geschwindigkeit aneinander vorbeifahren. Ein Ausbau der Straße ist nach derzeitigem Stand nicht geplant und erforderlich. Die bestehenden Gewerbeflächen mit Schwerlastverkehr zeugen davon, dass die verkehrliche Situation vor Ort funktioniert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.04.2025 15:08 Uhr