Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 17.02.2025, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
„zu der im Betreff genannten Bauleitplanung nehmen wir aus wasserwirtschaftlicher Sicht wie folgt Stellung:
Wasserversorgung / Wasserschutzgebiete
Von der geplanten Maßnahme sind weder uns bekannte Wasserfassungen noch Wasserschutzgebiete betroffen. Die Wasserversorgung ist über die Stadt Viechtach gesichert.
Abwasserentsorgung
Die Entsorgung des Schmutzwassers ist über die kommunale Kläranlage gesichert.
Niederschlagswasser
Aus den vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass anfallendes Niederschlagswasser über das vorhandene System des bereits bestehenden Gewerbegebiets „Riedbach
West“ in den Vorfluter eingeleitet werden soll. Zudem ist eine Rückhaltung des Niederschlagswassers im Geltungsbereich der Gewerbegebietserweiterung geplant.
Gemäß § 55 Abs. 2 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt
bzw. über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Eine Versickerung ist grundsätzlich anzustreben. Die direkte Einleitung in ein Gewässer soll nur dann stattfinden, sofern keine Versickerung möglich ist. Die Einleitung in die Mischwasserkanalisation nicht zulässig.
Für die geplante Niederschlagswasserbeseitigung ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen. Es sind ausreichend geeignete Flächen für die Behandlungsanlagen vorzuhalten.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Für die Behandlung des Niederschlagwassers ist geplant, dass dieses über das bestehende System des vorhandenen Gewerbegebietes Riedbach West erfolgt mit der Einleitung in den Riedbach. Der Anschluss des geplante Gewerbegebietserweiterung an das bestehende Netz erfolgt voraussichtlich am Kreuzungspunkt Karl-Lankes-Straße / Sporerweg. Eine Rückhaltung des Niederschlagwassers im Geltungsbereich der Gewerbegebietserweiterung ist geplant. Das Niederschlagswasser der Gewerbegebietserweiterung wird somit über das bestehende Entwässerungsnetz und Rückhalteeinrichtungen („Teiche“) in den Riedbach eingeleitet. Bezüglich der Einleitung des anfallenden Niederschlagwassers ist eine wasserwirtschaftliche Erlaubnis erforderlich. Die Unterlagen zum Wasserrechtsverfahren vom Ingenieurbüro Tschönhens vom 29.Juni 2004 (Az. 33-641-1.1) werden diesbezüglich angepasst und ergänzt. Weitere relevante Unterlagen zum Wasserrecht, z.B. Einleitung von Bauvorhaben in Verbindung mit der B 85 sind zu berücksichtigen. Zum anstehenden Wasserrechtsverfahren fanden bereits und finden weitere Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf statt.
„Wassersensibler Bereich und wild abfließendes Wasser
Die Hinweiskarte „Oberflächenabfluss und Sturzflut“ (https://s.bayern.de/hios) dient als grobe Orientierungshilfe in der Bauleitplanung, um mögliche Risiken im Hinblick auf Wassergefahren zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
Der Planungsumgriff „Riedbach West“ befindet sich weder im wassersensiblen Bereich, noch sind Geländesenken oder Aufstaubereiche vorhanden. Allerdings sind potentielle Fließwege bei Starkregen mit erhöhtem Abfluss verzeichnet.
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Im Kapitel 4.2.2.5 des Umweltberichtes sind Ausführungen zum wassersensiblen Bereich enthalten. Die Ausführungen dazu werden zur Kenntnis genommen.
Das Kapitel 4.2.2.5 wird mit der Thematik „Oberflächenabfluss und Sturzflut“ inklusive Hinweiskarte ergänzt.
„Bei Geländeanschnitten muss mit Hang- und Schichtwasseraustritten sowie mit wild abfließendem Oberflächenwasser aufgrund des darüber liegenden oberirdischen Einzugsgebietes gerechnet werden. Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf gem. § 37 WHG nicht nachteilig für anliegende Grundstücke verändert werden.
Das Landratsamt Regen erhält einen Abdruck dieses Schreibens.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Im Planungsgebiet ist im nördlichen Bereich ein potentieller Fließweg mit erhöhtem Abfluss vorhanden. Somit kann es vor allem in diesem Bereich bei Starkregenereignissen zu erhöhten Wassermengen und -abflüssen kommen. Der Bauwerber muss sich bei der Realisierung des Baugrundstückes dieser Thematik bewusst sein und ggf. Maßnahmen einplanen.
Durch die Planung ist im Vergleich zu Bestandssituation mit keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die anliegenden Grundstücke zu rechnen.