Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Regen, SD 22 Bauleitplanung vom 12.03.2024, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
„Im Parallelverfahren wird zur Zeit der FNP geändert. Bereits dort wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der Nähe zum charakteristischen Landschaftsmerkmal „Antonius-Pfahl“ und zu den Baudenkmälern im Norden sich das Plangebiet gravierend auf das Orts- und Landschaftsbild auswirkt.
Zwischen dem Planungsgebiet und dem Denkmal „Kirche St. Anton mit Kreuzwegstationen“ und dem Landschaftsmerkmal „Antonius-Pfahl“ sind die visuellen Sichtbeziehungen und Blickachsen massiv von Süden her eingeschränkt.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Dieser Einschätzung, dass das Landschaftsmerkmal „Antonius-Pfahl“ mit seinen Baudenkmälern durch das Planungsgebiet gravierende oder massive Einschränkungen und Auswirkungen erfährt, kann nicht gänzlich gefolgt werden.
Im Kapitel 3.10 der Begründung und auch im Umweltbericht wird die Thematik analysiert und bewertet. Dazu zusammenfassend folgender Auszug:
„Abschließend und zusammenfassend kann zum Thema Orts- und Landschaftsbild gesagt werden, dass das Planungsgebiet von mittlerer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild eingeordnet wird. Durch die bereits vorhandene, von drei Seiten bestehende Eingrünung, die geplante Eingrünung im Norden und die landwirtschaftlich genutzten freien Flächen als Puffer zwischen Planungsgebiet und „Antonius-Pfahl“ sind die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild als Mittel zu bewerten.
„Die Baugrenzen an der nordwestlichen Ecke sind um 25 m und auf Null auslaufend im südlichen Bereich zurück zu nehmen, damit die Sichtbeziehung zum Landschaftsmerkmal und Baudenkmal frei bleibt.
Ob es sich um einen groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt, kann nicht beurteilt werden, weil dem Vorentwurf noch keine textlichen Festsetzungen bezüglich Wandhöhe, Grundflächenzahl usw. vorliegen.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Zudem werden unterschiedliche Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes, auch in Verbindung mit der Kirche St. Anton am Pfahlriegel umgesetzt. In der Überarbeitung des Vorentwurfes zum Entwurf wurde sich mit dem Thema weiter und vertiefender beschäftigt. Dabei sind neben den Kapiteln 4.3.5 und 4.5.5 vor allem die Kapitel 3.6 und 4.2.2.6 zu nennen, in diesen das Orts- und Landschaftsbild mit dem Denkmal der Kirche St.-Anton am Pfahlriegel neben textlichen Ausführungen auch mit Bildern und einem Schnitt beleuchtet wird. Zusammenfassend werden zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs folgenden Maßnahmen festgesetzt. Es folgt ein Auszug aus dem Umweltbericht, Kapitel 4.2.2.6: „Durch die Festsetzungen von absoluten Höhen für bauliche Anlagen, Gehölze und sonstiges im westlichen Planungsgebiet werden erhebliche Beeinträchtigungen der Sicht- und Blickachsen zur St.-Anton Kirche ausgeschlossen und freie Sichtachsen erhalten. Die Anpflanzungen im Norden und Westen haben neben der Stärkung und Erweiterung des Biotopverbundes vor allem die Aufgabe, die Einsehbarkeit in das Planungsgebiet zu minimieren und diese mit Entwicklung zu einer Hecke letztendlich auszuschließen. Die derzeit vorhandene Eingrünung um das bestehende Gewerbegebiet im Osten bekräftigt diese Planungsannahme schon heute.