Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Hinweisen oder Einwendungen - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 07.04.2025 ö 8.2

Beschluss

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
  • Landratsamt Regen, Gesundheitsamt vom 06.03.2024
„Durch die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Viechtach durch Deckblatt 23 im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „GE Oberschlatzendorf Nord Erweiterung“, sollen überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen durch eine städtebauliche Entwicklung und Neuordnung als eingeschränkt nutzbares Gewerbegebiet geschaffen werden.
Nach einer Überprüfung der Antragsunterlagen ist aus Sicht des Gesundheitsamtes Folgendes
mitzuteilen: Die Erschließung hinsichtlich der Wasserversorgung wurde unter Punkt 3.4 dargelegt und kann somit als gesichert angesehen werden. Die Versorgung der geplanten Anwesen mit ausreichend Trink- und Brauchwasser fallt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Viechtach. Es bestehen keine Einwände.“

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Forsten vom 26.02.2024
„Für die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt 23 wird kein Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) beansprucht.
Allerdings stockt nördlich des Änderungsbereichs auf den Flurnummern 942/0, 907/0 und Teilflächen der Flurnummern 943/0 und 941/0 (alle Gemarkung Viechtach) Wald im Sinne des BayWaldG.
Die zu bebauenden Bauparzellen befinden sich, mit einem Abstand von über 30 m, außerhalb des Baumfallbereichs der oben angesprochenen
Waldflächen.
Folglich gibt es keine forstfachlichen Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplans.“

  • IHK Niederbayern vom 19.03.2024
„Nach Prüfung der Unterlagen dürfen wir Ihnen mitteilen, dass seitens der IHK für Niederbayern in Passau in ihrer Rolle als Vertreterin der gesamtwirtschaftlichen Interessen grundsätzlich keine Bedenken gegen die o.g. Planung bestehen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Oberschlatzendorf Nord. Mit dieser Planung handelt es sich um einen Abschluss der Gewerbegebietserweiterung in Richtung Nordwesten zur Staatsstraße hin. Um den Flächenbedarf der Betriebe für Neuansiedelungen oder Erweiterungen zu decken, ist die Gewerbegebietserweiterung aus Sicht der Wirtschaft zu begrüßen. Dies sichert Arbeitsplätze
und Wirtschaftskraft vor Ort, was von der IHK zu begrüßt wird. Positiv zu bewerten ist die Erarbeitung eines Schallschutzgutachtens.
Die weiteren Planungsschritte bitten wir in enger Abstimmung mit dem betroffenen Unternehmen
durchzuführen, um den Bedürfnissen des Betriebes gerecht zu werden und den Standort langfristig zu sichern. Eine Standorterschließung ist für das Unternehmen mit hohen Investitionskosten verbunden. Diese Investition kann sowohl für das Unternehmen als auch die Region (Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft) nur gewinnbringend sein, wenn im gegenseitigen Miteinander gehandelt wird.
Von Seiten unserer Kammer selbst sind keine Planungen beabsichtigt bzw. Maßnahmen bereits
eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein
könnten.
Weitere Informationen, die gegen die übrigen Planungen sprechen, liegen uns aktuell nicht vor.
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Planverfahren.“

  • Brandschutzdienststelle Landkreis Regen vom 24.03.2024
„Aus Sicht der Feuerwehr wird zu o.g. Vorhaben wie folgt Stellung genommen:
Insofern die für das Parallelverfahren abgegebene Stellungnahme der Feuerwehr zur Aufstellung des Bebauungsplans „GE Oberschlatzendorf Nord Erweiterung“ vom 24.03.2024 (Aktenzeichen: BSD/2024-03-24/BP/045_000/FG) entsprechend berücksichtigt wird, bestehen seitens der Feuerwehr keine weiteren Anmerkungen.
Grundsätzlich bleibt die Anhörung der Feuerwehr im Einzelfall vorbehalten.“

  • Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz vom 21.03.2024
„Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz wird als Träger öffentlicher Belange im o. g. Verfahren um eine Stellungnahme gebeten.
Wir können dem Planungsanlass grundsätzlich folgen und begrüßen die Schaffung neuer bzw. weiterer geeigneter gewerblich nutzbarer Flächen im Bedarfsfall.
Die Ausweisung neuer bzw. weiterer geeigneter gewerblich nutzbarer Flächen begrüßen wir gerade auch dann grundsätzlich in den Kommunen, wenn auchlokalen Gewerbe- und Handwerksbetrieben, auch aus dem KMU-Bereich,ausreichend und geeignet Möglichkeiten zur Ansiedelung gegeben wird.
Weitere Informationen zu den Planungen liegen uns aktuell nicht vor. Wir bitten Sie, uns im weiteren Verfahren zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB über das Ergebnis zu informieren.“

werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände gegen die Planung erhoben.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.04.2025 15:08 Uhr