Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern vom 19.03.2024, die nachfolgenden im Original zitiert ist, zur Kenntnis.
Zu dieser Stellungnahme ergeht folgende Abwägung:
„Der Stadtrat der Stadt Viechtach hat in seiner Sitzung am 16.01.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „GE Oberschlatzendorf Nord Erweiterung“ aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Oberschlatzendorf Nord durch Deckblatt Nr. 23 erfolgt im Parallelverfahren. Dadurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets geschaffen werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 2,4 ha und grenzt direkt an das Gewerbegebiet „Oberschlatzendorf Nord“ und ist als eine Erweiterung dieses bestehenden Gewerbegebietes zu verstehen. Hierzu nimmt die Regierung von Niederbayern als höhere Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung:
Ziele (Z) der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze (G) der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:
Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) soll der ländliche Raum so entwickelt und geordnet werden, dass er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraums nachhaltig sichern und weiterentwickeln kann (vgl. LEP 2.2.5 G).
Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen und bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen, den Mobilitätsanforderungen, der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Stärkung der zusammenhängenden Landschaftsräume ausgerichtet werden. Flächen- und energiesparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Die Entwicklung von Flächen für
Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke sowie für Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen soll
abgestimmt erfolgen (vgl. LEP 3.1.1 G).
Nach dem LEP sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen (vgl. LEP 3.2 Z).
Zudem sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z).
Bewertung:
Viechtach ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort im Landkreis und stellt neben Regen den wichtigsten Arbeitsmarkt im Landkreis dar. Als Gewerbestandort ist es daher nachvollziehbar, neue Entwicklungsoptionen zu ermöglichen und dadurch insgesamt einen Beitrag zur Stärkung und Sicherung des ländlichen Raums als eigenständigen Arbeitsraum sichern zu wollen. (vgl. LEP 2.2.5 G).
Eine integrierte Siedlungsentwicklung ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Erhaltung und angemessenen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen und dem nachweislich erwarteten Bedarf orientiert (vgl. 3.1.1 G). Den Unterlagen ist kein konkreter Bedarf für die Entwicklung der Fläche zu entnehmen und es ist auch nicht dargelegt, ob und in welchem Umfang ansiedelungswillige Betriebe vorhanden sind. In Anbetracht der Rolle der Stadt als Industrie- und Gewerbestandort ist es nachvollziehbar, dass sich die Stadt um neue gewerbliche Entwicklungsoptionen bemüht und ein zusätzliches Angebot für ortsansässige Betriebe und Neuansiedelungen schaffen will. Da es sich zudem um eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung handelt, die als abschließende Gewerbegebietserweiterung zu verstehen ist, spricht aus landesplanerischer Sicht nichts gegen das Vorhaben.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
In den Unterlagen wurde das Interesse und der Bedarf an gewerblichen Flächen ergänzt. Nach Rücksprache mit der Stadt Viechtach ist die Nachfrage an Gewerbeflächen vorhanden. So sind auf den nördlichen Baufeldern ein Betrieb mit Handel von pharmazeutischen Produkten und ein Ärztehaus geplant. Im südlichen Baufenster sollen weitere Gespräche mit einem Betrieb für Imkereibedarf geführt werden. Dieser Betrieb hatte in der jüngeren Vergangenheit Interesse an diesem Standort. Diese Ausführungen wurden in der Begründung im Kapitel 3.0 „Konzeption“ und im Umweltbericht im Kapitel 4.11 mitaufgenommen.
„Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern müssen, um die Innenentwicklung zu stärken, vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten vorrangig genutzt werden (vgl. LEP 3.2 Z). Die Planungsunterlagen setzen sich nicht mit bestehenden Innenentwicklungspotentialen auseinander. Anhand von Luftbildern und dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan finden sich im Stadtgebiet keine anderen gleichwertigen Flächenpotenziale. Eine kurze Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt in den Planungsunterlagen wäre dennoch wünschenswert.
Des Weiteren sind im Sinne der Vermeidung einer weiteren Zersiedelung neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (vgl. LEP 3.3 Z). Das Plangebiet bindet unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet „Oberschlatzendorf Nord“ an und entspricht diesbezüglich den Erfordernissen der Raumordnung.
Die Erfordernisse der Raumordnung stehen dem geplanten Vorhaben in Summe nicht entgegen.
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Im Umweltbericht zur Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes (Kapitel 4.11) werden sämtliche im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebiet städtebaulich auf dem Prüfstand gestellt. Das heißt, es wird untersucht, ob gewerbliche Baulandreserven vorhanden sind, wie groß die gewerblichen Flächen sind und ob die Flächen demnächst entwickelt werden. Dabei ist die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer wichtig. Im Stadtgebiet von Viechtach sind auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ca. 92ha als Gewerbe- und Industrieflächen dargestellt. Davon werden ca. 90% bereits als Gewerbe- und Industriestandort genutzt und 10% sind Baulandreserven. Die Stadt Viechtach verfügt derzeit über keine gewerblichen Baulandreserven und kann somit interessierten Gewerbetreibenden und Investoren keine Flächen anbieten. Die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer, d.h. die Absicht die gewerblichen Baulandreserven zu entwickeln oder die Flächen für eine Entwicklung zu verkaufen, ist kaum bis nicht gegeben. Größere gewerbliche Baulandreserven befinden sich um und in der Nähe von Hofstellen, die auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen angewiesen sind. Mit diesen Eigentümerinnen und Eigentümer sollen noch Gespräche geführt werden. Eine Rücknahme von gewerblichen Flächen auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist in Planung.
„Im und angrenzend an den Planbereich befinden sich schützenswerte Biotopstrukturen. Um
einen fachlichen sowie rechtlichen Konflikt zu vermeiden, ist diesbezüglich eine Abstimmung
mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regen herbeizuführen.“
Dazu ergeht folgende Würdigung:
Dieser Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist bereits erfolgt.