Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen nach Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Widmung des Parkplatzes „Stammler“ als Bestandteil der öffentlichen Straße „Floßgasse“ nach Art. 6 BayStrWG i.V.m. Art. 2, Abs.1 b, BayStrWG;

Der bestehende Parkplatz „Stammler“ befindet sich im Bereich zwischen der Floßgasse und dem Stadtplatz. Der Parkplatz beinhaltet die FlNr. 5/2, Gemarkung Vilsbiburg. Er beginnt an der Ortsstraße Floßgasse und endet bei der FlNr. 5, Gemarkung Vilsbiburg. Der Parkplatz hat eine Länge von ca. 48,50 m. Die Parkplatzfläche ist asphaltiert. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. Der Parkplatz ist für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3.5 t zu beschränken.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Parkplatz „Stammler“ als Bestandteil der öffentlich gewidmeten Straße „Floßgasse“ gewidmet wird.

Der bestehende Parkplatz „Stammler“ befindet sich im Bereich zwischen der Floßgasse und dem Stadtplatz. Der Parkplatz hat die FlNr. 5/2, Gemarkung Vilsbiburg. Er beginnt an der Ortsstraße Floßgasse und endet bei der FlNr. 5, Gemarkung Vilsbiburg. Der Parkplatz hat eine Länge von ca. 48,50 m. Die Parkplatzfläche ist asphaltiert. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. Der Parkplatz ist für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3.5 t zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 14:10 Uhr