Stellungnahme zur ursprünglich geplanten Erweiterung des RÜB 1 durch einen Stauraumkanal


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Herr Brandhorst, Büro Sehlhoff, stellt den Sachverhalt vor.

Diskussionsverlauf

Bauvorhaben:
Erweiterung RÜB 1 - Stauraumkanal



Sachstand

Die Anforderungen des Wasserwirtschaftsamtes in der bis zum 31.12.2017 gültigen Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis für das Gesamtnetz der Kläranlage Vilsbiburg beinhaltet (unter anderem) die Schaffung von einem zusätzlichen Rückhaltevolumen im Kanalsystem vor der Kläranlage von ca. 320 cbm. Dies wurde aber bis 2017 nicht umgesetzt.

Im neuen Antrag für die Gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis (gültig ab den 01.01.2018) sollte daher diese ausstehende Forderung erfüllt werden.

Herr Brandhorst vom Büro Sehlhoff  hat dazu in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.04.2017 drei Varianten vorgestellt.



Bruttobaukosten, Stand 05.04.2017
Variante 1
Zusätzliches Becken bei RÜB 1 (Ende Vilsweg) von ca. 320 cbm
640.000 Euro
Variante 2
Sehr großer neuer Kanal in der Frontenhausener Straße (mit Stilllegung eines Bestandskanals)
1.000.000 Euro
Variante 3
Großer neuer Kanal in der Frontenhausener Straße (mit Erhalt eines Bestandskanals)
910.000 Euro

Herr Brandhorst empfahl die Variante drei zur Umsetzung, da diese einen zusätzlichen Kanal, der überwiegend in der öffentlichen Straße verläuft (Frontenhausener Straße), vorsieht.

Hinweis:
Maßnahmen für Spundwände, Wasserhaltungsmaßnahmen, etc. sind darin nicht eingeplant gewesen.

Das Gremium hat sich der Empfehlung von Herrn Brandhorst angeschlossen. Die Variante drei bildet die Grundlage der neuen Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis (gültig ab den 01.01.2018).

Zwischenzeitlich hat die Stadt Vilsbiburg für die Maßnahme eine Förderung beim Wasserwirtschaftsamt beantragt und eine Zusage erhalten. Vom WWA wurde gefordert, mind. bei drei Planungsbüros Vergleichsangebote einzuholen. Grundlage der Angebote war die Vorentwurfsplanung des Büros Sehlhoff.

Auf Basis der Angebote hat der Bau- und Umweltausschuss das Büro Ferstl mit den Planungsleistungen beauftragt.

In der tiefergehenden planerischen Bearbeitung stellten sich zwei wesentliche Probleme bei der bisher gewählten Variante drei heraus.

Zum einen ist auf Grund der verbindlichen Bestandshöhen bei Beginn und Ende des ersten Kanalabschnittes (ca. 90 Metern) ein Gegengefälle von ca. 8 cm zu überwinden.

Zum anderen ist auf Grundlage des Geologischen Gutachtens für den restlichen Kanalbau (ca. 345 m) der Einbau von Spundwänden, mit baubegleitenden Wasserhaltungsmaßnahmen, erforderlich. Der Einbau der Spundwände erfolgt im bebauten Straßenbereich. Bei antreffen von Leitungskreuzungen  und anderen Hindernissen entstehen weitere erhebliche Kosten. Das Kostenrisiko ist noch nicht genau abschätzbar aber sicher erheblich. Auch verursachen Spundwände Erschütterungen, die die umliegende Bebauung schädigen können. Eine erste Einschätzung vom Büro Ferstl kam auf zusätzliche Kosten für die Spundwände mit Wasserhaltung von etwa 500.000 Euro.

Aus dieser Risikoabwägung hat das Büro Ferstl die 2017 vom Büro Sehlhoff vorgestellten drei Alternativen nochmals betrachtet und die risikoärmere Variante eins, mit Schaffung eines neuen Rückhaltebeckens beim Vilsweg, näher geprüft. Bei dieser Variante werden die Bestandskanäle die teilweise über privatem Grund verlaufen, beibehalten. Jedoch ist diese weitaus günstiger und hat ein überschaubares Kostenrisiko. Die Anforderungen des Wasserwirtschaftsamtes zur Schaffung eines zusätzlichen Volumens von ca. 320 cbm werden ebenso erfüllt. Herr Vilser vom WWA hat bereits der geänderten Planung zugestimmt.

Die Variante drei wurde im Bau- und Umweltausschusses bereits 2017 ausgewählt. Dem Büro Sehlhoff wurde daher die Möglichkeit gegeben Ihre damalige Empfehlung zu erläutern.

In der Sitzung vom 07.06.2021 hat Herr Brandhorst vom Büro Sehlhoff geäußert, dass er trotz der neuen Erkenntnisse  (Gegengefälle, Spundwände, Wasserhaltungsmaßnahmen) seine ursprünglich gewählte Variante drei (Stauraumkanal) als weiterhin empfehlenswerte Variante ansieht und weiter verfolgen würde.

Da das Büro Sehlhoff nicht den Auftrag erhalten hat und alle Details der aktuellen Planung nicht umfänglich kennt bot Herr Brandhorst an ein gemeinsames Gespräch mit dem beauftragten Büro zu führen.

In der nächsten Sitzung soll über das Ergebnis dieses Gespräches berichtet werden.

Es entstehen damit voraussichtlich Probleme mit der Zeitschiene und der Einhaltung des Förderzeitraums.

Das Gremium merkte dazu an, dass die Überprüfung der Varianten und die Wahl der besten Variante im Vordergrund stehen sollen.

Datenstand vom 17.06.2021 14:10 Uhr