Querungsmöglichkeit in der Frontenhausener Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 08.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zum obigen Thema wurde im Vorfeld zum Ortstermin um eine Telefonkonferenz gebeten und am 17.02.2021 abgehalten.
In dem Gespräch waren Vertreter vom LRA (Herr Absmeier und Frau Wasmeier), die Abgeordneten Frau Dr. Loibl und Herr Stötter, Vertreter der örtlichen Polizei (PI Leiter, Herr Meindl) und Herr Brandmeier von der Stadtverwaltung sowie Frau Bürgermeisterin Entwistle beteiligt.  
Frau Dr. Loibl erläuterte den Sachverhalt zur Petition.
Die veranlasste Verkehrszählung hat ergeben, dass grundsätzlich ein Fußgängerüberweg (FGÜ) möglich ist. Der beantragte Standort des FGÜ wurde von der zuständigen Verkehrsbehörde (LRA) im Einvernehmen mit der Polizei als ungeeignet eingestuft und abgelehnt, da er zu nahe an den beiden Einmündungen liegt.
Durch die Polizei wurde vorgeschlagen, den FGÜ im Bereich der Einmündung vor der Kreuzung zum Pfarrbrückenweg zu errichten. Diese Möglichkeit wird vom Staatlichen Bauamt derzeit geprüft. Alle Teilnehmer waren sich aber einig, dass hier ein „anderer“ Fußgängerverkehr, und zwar der aus Richtung Stadthalle erschlossen wird.
Bei der Erörterung wurde festgestellt und hervorgehoben, dass eine Querungsmöglichkeit geschaffen werden soll. Es ist aber zu klären, ob ein FGÜ, eine Überquerungshilfe (Querung mit Mittelinsel) oder eine Anforderungsampel errichtet werden soll. Im Ergebnis waren sich alle Beteiligten einig, dass die sicherste Art der Fahrbahnüberquerung die Anforderungsampel ist. Hier wird dem Kraftfahrer durch rotes Licht angezeigt, dass er stehen bleiben muss. Bei einem FGÜ wird – vor allem Kindern gegenüber - eine „falsche“ Sicherheit vermittelt, da hier der Kraftfahrer oft nicht stehen bleibt. Die Überquerungshilfen mit Mittelinsel können nur errichtet werden, wenn ausreichend Platz zur Verfügung ist.
Beim Telefonat wurde nach eingehender Diskussion vereinbart, dass vor dem Ortstermin durch die Stadt, dem Landkreis, dem LRA und der Polizei ein möglicher Standort zu Überquerung ermittelt werden soll.
Beim durchgeführten Ortstermin am 25.02.2021 wurde als Standort  einer Überquerungsmöglichkeit der Übergang in der Frontenhausener Straße vor der Einmündung zum Pennymarkt als sinnvoll, für den Fußgänger akzeptabel und vom fließenden Verkehr rechtzeitig erkennbar, ermittelt. Die Überquerung soll mittels Anforderungsampel gesichert und errichtet werden. Bei diesem Standort können Fußgänger, die aus Richtung Pennymarkt kommen, die Fahrbahn Richtung stadteinwärts aber auch Richtung Kirchstraße (Grundschule) überqueren.  Der einmündende Verkehr aus der Kirchstraße ist so weit entfernt, dass das Sichtverhältnis auf die Ampel frühzeitig gegeben ist. Auch der fließende Verkehr hat frühzeitig Sicht auf die Ampelanlage. Bei der Errichtung müssen zwei Stellplätze wegfallen, damit der Gehweg verbreitert werden kann, um eine Wartefläche zu errichten.
Herr Nagel, Leiter der Tiefbauverwaltung des Landkreises, ist mit dieser Lösung - vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschusses des Landkreises - einverstanden.
Die Möglichkeit, vor der Einmündung in den Pfarrbrückenweg eine Fußgängerüberquerung zu schaffen wird parallel vom Staatlichen Bauamt geprüft und sollte bei der geplanten Erneuerung der Ampelanlage berücksichtigt werden.

Diskussionsverlauf

In der Diskussion wurden Bedenken dahingehend geäußert, dass eine Anforderungsampel einen zu langen Rückstau in der Frontenhausener Straße verursachen könnte und ob es sich um die richtige Stelle für eine Querungshilfe handelt.

StR Johann Sarcher verwies auf die Ampel in der Landshuter Straße / Tankstelle, dieser wurde zu Beginn als Test temporär aufgebaut. Solch ein Versuch sollte auch in der Frontenhausener Straße durchgeführt werden.

Bezüglich der Verkehrssicherheit eines Zebra-Streifens gegenüber einer Anforderungsampel, war StR Wolfgang Schwimmer der Meinung, dass ein Zebra-Steifen durch bauliche Maßnahmen z. B. geeigneter Beleuchtung auch sicherer bzw. sichtbarer gemacht werden kann. Im Grundsatz ist aber eine Querungshilfe notwendig, unabhängig davon ob diese als Anforderungsampel oder Zebra-Streifen ausgeführt wird.

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität stimmt einer Querungsmöglichkeit in Form einer Anforderungsampel als temporärer Versuch für Fußgänger in der Frontenhausener Straße zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.06.2021 10:40 Uhr