Anpassung der allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Stadtbades und der Kleinschwimmhalle der Stadt Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg gewährt verschiedenen Personengruppen Ermäßigungen für den Eintritt in das Vilsbiburger Stadtbad. Hierzu zählt unter anderem auch die Ermäßigung für schwerbehinderte Personen. Diese erhalten ab einen Grad der Behinderung (GdB), welcher bei 60% liegt, ermäßigten Eintritt in das Vilsbiburger Stadtbad, sowie die Vilsbiburger Kleinschwimmhalle. 
Da die Stadtverwaltung wiederholt durch Bürger darauf hingewiesen wurde, dass unsere Ermäßigungen bei Eintritt in das Stadtbad sowie in die Kleinschwimmhalle vor allem für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 60 % zu hoch angesetzt sind wurden hier die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Stadtbades sowie der Kleinschwimmhalle überarbeitet.
Nach Überprüfung durch die Verwaltung zeigte sich, dass die meisten benachbarten Bäder die Grenze bei bereits 50 % GdB haben. 
Aus diesem Grund sollten die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Stadtbades und der Kleinschwimmhalle angepasst werden. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss ändert die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Stadtbades und der Kleinschwimmhalle. Nunmehr erhalten schwerbehinderte Personen bereits ab 50 % GdB eine Ermäßigung auf den Eintritt ins Vilsbiburger Stadtbad sowie die Kleinschwimmhalle. Die Ermäßigung beträgt ca. 50% auf den regulären Eintrittspreis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.06.2021 11:14 Uhr