Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO Solarpark am Saliterweg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadtwerke Vilsbiburg beantragen die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um eine Photovoltaikfreifläche errichten zu können.

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 465 und 500 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg und die FlNr. 567 der Gemarkung Frauensattling.

Der Abgleich des Vorhabens mit dem Kriterienkatalog für Photovoltaikfreiflächen durch das Klimaschutz- und Regionalmanagement der Stadt Vilsbiburg ergab folgendes:

Das Planungsgebiet erfüllt die Kriterien des Kriterienkataloges für PV-Freilandanlagen der Stadt, einschließlich des erforderlichen Abstandes zu Wohnbebauungen (mindestens 100 m): Dieser wird zwar an sich unterschritten (nur 60 m), er wird aber  kompensiert durch die Einwilligung des betroffenen Anliegers. Somit sind alle Anforderungen erfüllt.
Siehe dazu die ausführliche Stellungnahme vom Büro Linke&Kerling in Anlage.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO Solarpark am Saliterweg“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 23“.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 465 und 500 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg und die FlNr. 567 der Gemarkung Frauensattling (siehe beigefügter Plan des Geltungsbereiches) mit einer Fläche von 12.190m².

Das Regelverfahren ist anzuwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 12:47 Uhr