Tempo 30 Lichtenburger Straße- zeitliche Beschränkung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Vorgänge:        -Vorlage zur Bau- und Umweltausschusssitzung am 14.12.2020
               -Beschluss Bau- und Umweltausschusssitzung vom 14.12.2020
               -Schreiben Landratsamt Landshut vom 22.04.2021

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 14.12.2020 wurde beschlossen, dass entgegen der Beschlussvorlage vom 14.12.2020 die zeitliche Beschränkung von 7:00 – 18:00 Uhr in der Lichtenburger Straße nicht erfolgen soll. Es wurde eine zeitlich unbefristete Beschränkung auf 30 km/h beschlossen.

Mit Schreiben des Landratsamtes Landshut (LRA) vom 22.04.2021 wurde die Stadt Vilsbiburg im Rahmen der Fachaufsicht durch das LRA aufgefordert, die bestehende Beschilderung umgehend zu entfernen. 
Nach Rücksprache mit dem LRA und der Polizei konnte dahingehend eine Zusage erreicht werden, dass bei einer Beschilderung zu einer zeitlichen Beschränkung von 7:00 – 18:00 Uhr die fachaufsichtliche Überprüfung abgeschlossen ist. Das LRA und die Polizei werden diese Beschränkung akzeptieren. Hierzu hat die Polizei Vilsbiburg eine Stellungnahme geschrieben (siehe Anlage).

Diskussionsverlauf

Herr Strobl stellt die rechtlichen Aspekte bezüglich einer Anordnung von „Tempo 30“ vor. Rechtlich ist die dauerhafte Anordnung gem. §45 StVO nicht zulässig. Hierzu führt Herr Strobl den Tatbestand der Norm aus.

Stadtrat Hiller erklärt, dass es nicht sein kann, dass man eine Gefahrenlage abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge macht. Es reiche doch schon, wenn eine Person zu Schaden kommt. 

Herr Strobl erklärt, dass zu Fahrradfahrern immer ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m einzuhalten sei. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Kraftfahrzeug mit 30km/h oder 50 km/h fährt. In den Jahren 2010 bis 2019 haben sich auf der Strecke drei Unfälle ereignet. Zwei davon waren Parkrempler und ein Unfall ereignete sich mit einem Kind, das die Vorfahrt missachtet hat. 

Stadtrat Hiller teilt mit, dass die Stadt Landshut in Bereichen einen „Fahrradstraße“ ausgewiesen hat und fragt die Polizei, ob das auch hier denkbar wäre.

Herr Strobl erklärt, dass tatbestandlich überwiegend Fahrradverkehr auf einer Fahrradstraße stattfinden muss. Ob dem so ist könnte man sich ansehen. Er weist aber auch darauf hin, dass viele Autofahrer die Bedeutung einer Fahrradstraße nicht kennen (z.B. dass Radfahrer auch nebeneinander fahren dürfen) und es dadurch gegebenenfalls zu weiteren Gefahrenlagen kommen könnte.

Frau Feß macht deutlich, dass es sich bei der Straße um einen übergeordneten Radweg handelt, auf dem auch Ausflugsradverkehr stattfindet. Die Vermeidung einer Gefahrensituation fiele leichter, wenn der Verkehr langsamer fahren muss. Auch fahren die Kieslastwägen noch nach 18 Uhr. Sie weist darauf hin, dass sich auch die Politik im Umdenken befindet und verweist auf einen Beschluss des Bundesrates („Vision Zero“). 

Herr Strobl erklärt, dass es sich hierbei um eine „sollte“ Vorschrift handelt. Eine Handlungsanweisung an das Verkehrsministerium, diese Vision in künftige Gesetzesänderungen aufzunehmen. Er wäre sehr dafür, dass die Gemeinden Ihre Temporeduzierungen im eigenen Ermessen anordnen könnten, dies gibt aber die derzeitige Gesetzeslage nicht her. Man ist auch als Gemeinde bei der Ausübung an Recht und Gesetz gebunden.

Herr Sarcher macht deutlich, dass das Gremium keinen rechtswidrigen Beschluss fassen sollte. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Lichtenburger Straße ab der Frauensattlinger Straße bis zum Ortsschild auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit beschildert wird. Die Geschwindigkeit wird mit Zusatzzeichen in der Zeit von 7:00 – 18:00 Uhr beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 09.07.2021 07:05 Uhr