Installation einer Wasserenthärtungsanlage in der Kinderkrippe St.Marien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 07.06.2021 wurde der Tagesordnungspunkt „Installation einer Wasserenthärtungsanlage in der Kinderkrippe St. Marien“ behandelt und zur nochmaligen Überprüfung hinsichtlich der Eignung einer Wasserenthärtungsanlage in Verbindung mit Kleinkindernahrung, zurückgestellt (Anfrage StRin Koj).


Ergänzende Angaben des Stadtbauamtes, Herr Jürgen Sarcher zur Sitzung am 05.07.2021:

Sollte eine Wasserenthärtungsanlage in die Kinderkrippe St. Marien eingebaut werden, muss diese selbstverständlich sämtlichen aktuellen Normen und Rechtsvorschriften entsprechen.

Diese Anlagen entsprechen u.a. der Trinkwasserverordnung, welche die Qualität und Eignung von Wasser für den menschlichen Gebrauch regelt.

Eine separate pädiatrische Erhebung zur Trinkwasserhärte ist dem Stadtbauamt nicht bekannt.


Sachverhalt vom 07.06.2021:

Im Zuge der Sanierung bzw. des Teilneubaus der Kinderkrippe St. Marien am Kirchenweg 1 im Jahr 2014 wurde im Gewerk Sanitär eine Wasserenthärtungsanlage vorgesehen. Diese Enthärtungsanlage wurde auch verbaut. 

Der Grund für die Installation einer solchen Anlage war der Schutz der nachgeschalteten Sanitärinstallation vor Verkalkung. Im speziellen sind dies der Plattenwärmetauscher der Warmwasseraufbereitung und sämtliche Armaturen, insbesondere die berührungslosen und automatischen Spüleinrichtungen an den WC`s, welche hinsichtlich der Verkalkung sehr empfindlich sind.

Bei der Erstinspektion zur Trinkwasserhygiene wurde eine Keimkontamination festgestellt. Nach längerer Ursachenrecherche konnte die damals verbaute Enthärtungsstation als Keimquelle ausgemacht werden, da nach abklemmen der Enthärtungsstation die Keimkontamination nicht mehr gegeben war. Der Grund für die Kontamination in der Enthärtungsanlage wurde nicht näher untersucht.

Um die Kontamination in der Sanitäranlage zu beseitigen, wurde durch die frühere Bauamts-leitung (in Verbindung mit der Liegenschaftsverwaltung) der Rückbau der Enthärtungsanlage beschlossen. Auf eine Wiederinstallation wurde verzichtet. Auf den Schutz der Sanitäranlage wurde bewusst verzichtet.

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 zeichnen sich nun die Folgen dieser Handlungsweise ab.
Die berührungslosen und automatischen Spüleinrichtungen der WC´s weisen nach und nach immer mehr Funktionsstörungen aufgrund von Verkalkung der Spülmechanik, auf. In den letzten Jahren wurden so schon mehrere Spüleinrichtungen gewechselt. Die Kosten hierfür sind mit jeweils ca. 350 € zu beziffern.

Durch diesen Umstand wurde bauamtsintern ein Austausch der automatischen und berührungslosen Spüleinrichtungen durch rein mechanische Drücker diskutiert. Hier wären die Instandhaltungskosten wesentlich niedriger. Auf die frequentielle, automatische  Spülung müsste in diesem Fall verzichtet werden. Eine frequentielle, automatische  Spülung ist jedoch empfehlenswert, um einer Legionellenbildung im gesamten Sanitärnetz vorzubeugen.

Das Stadtbauamt empfiehlt die Installation einer Enthärtungsanlage und das Wasser von 18°dH auf ca. 6°dH zu enthärten. 

Die Kosten hierfür betragen ca. 2.300 € brutto.

Die Mittel hierfür wurden in den Haushalt 2020 eingestellt und ins Jahr 2021 übernommen, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Laut Niederschrift über die öffentliche Stadtratssitzung am 02.03.2020 sollte im Bau- und Umweltausschuss der grundsätzliche Einbau von Wasserenthärtungsanlagen jedoch zuvor nochmals besprochen werden.

Hinweis:
Bei den neuen Kindergärten in Achldorf, Burger Feld I und Burger Feld II wurden in den Sanitärbereichen nicht so verkalkungsempfindliche Armaturen verbaut und nur die Küchen mit einer Entkalkungsanlage ausgestattet. Die restlichen Entnahmestellen sind mit dem normalen Trinkwasser versorgt. Dies ist allerdings beim Trinkwasserleitungssystem in der Krippe St. Marien nicht möglich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, eine Wasserenthärtungsanlage in das Sanitärsystem der Kinderkrippe St. Marien einzubauen. 

Bei zukünftigen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ist eine Wasserenthärtungsanlage möglichst auf die erforderlichen technischen Anlagen, bzw. Räume mit entsprechenden technischen Anlagen (z.B. Küche mit gewerblichen Bauteilen wie Industriegeschirrspüler, etc.), zu beschränken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.07.2021 07:05 Uhr