Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Stellplatz - Am Wiesengrund 18, FlNr. 545/22, Gem. Frauensattling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport und einem weiteren Stellplatz im Baugebiet Grub Süd.



Folgende Befreiungen werden beantragt:

1.Begrüntes Flachdach für das Carport und Länge an der Grundstücksgrenze: 10,50m

Laut Bebauungsplan sind Garagen und Nebengebäude mit einem Sattel- oder Pultdach mit einer maximalen Länge von 8m an der Grundstücksgrenze auszuführen. 

Es handelt sich hier um ein Grundstück welches zusammengebaute Garagen und Carports vorsieht. Für das Nachbargrundstück liegt zwar noch kein Bauantrag vor, jedoch kann der Nachbar (auch wenn er sich dem Erstbauenden anzupassen hat) nicht dazu verpflichtet werden, sich ebenfalls ein Flachdach befreien zu lassen. Der Erstbauende hat sich daher an die Vorgaben des Bebauungsplanes zu halten, sodass der Zweitbauende die Möglichkeit hat, sein Vorhaben ggf. im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu errichten. 
Es wird empfohlen, nochmal Rücksprache mit dem Nachbarn zu halten, da zusammengebaute Nebengebäude in Bezug auf Gestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung und Dachdeckung einheitlich auszubilden sind. 
Die Befreiung kann auf Grund der negativen Auswirkungen auf nachbarliche Belange nicht erteilt werden. 









2.„Halbbogendach“

Laut Bebauungsplan sind im Bereich „Grub Süd“ Sattel- und Pultdächer zulässig. Die geplante Dachform greift aus Sicht der Verwaltung in die Grundzüge der Planung ein.

3.Befreiung von der festgesetzten Fläche für den 3. Stellplatz

Auf Grund eines im Bebauungsplan festgesetzten Baumes ist die Wahl der Lage des 3. Stellplatzes sinnvoll und stellt kein Problem dar.
 

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium war man sich einig, dass die geplante Dachform nicht die Grundzüge der Planung berührt, da es auf Grund der geringen Bogenneigung wie ein Pultdach angesehen werden kann. 

Weiterhin geht man im Gremium davon aus, dass der Nachbar die gleiche Garage planen und bauen wird, sodass diese in Bezug auf Gestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung und Dachdeckung einheitlich ausgebildet wird.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben, da es als Gesamtvorhaben zu bewerten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

Datenstand vom 09.07.2021 07:05 Uhr