Stellungnahme zu der Situierung der Garagen im Burger Feld - Parzellen 41 bis 46 - Anfrage StR Hiller
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.07.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 05.07.2021 | ö | informativ | 13.1 |
Sachverhalt
"Der Stadtrat Vilsbiburg hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit dem vorliegenden Bebauungskonzept auseinandergesetzt. Die Ausrichtung eines klar städtebaulich definierten Baugebietes mit einer Vielzahl ökologischer Aspekte kann nur durch ein klar definiertes Bebauungskonzept ermöglicht werden. Hierbei ist die Anordnung der Fassaden zum Straßenraum wesentlich. Daher werden hier Baulinien festgesetzt. Es kann nicht vorrangige Aufgabe der Bauleitplanung sein, möglichst viele Freiheiten für die Bauwerber zu belassen. Die Anordnung der Garagen in relativer Nähe zur Straße und die angemessenen Baufenster sind hierbei ein wesentlicher Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die Planungshoheit obliegt der Kommune. Die Stadt Vilsbiburg hält daher an der bisherigen Planung fest. In Teilen wird der Anregung nachgekommen: Abrücken des Hauptbaukörpers von den Garagen im Bereich des „Rückens“ und grundsätzlich 0,5 m Abstand zwischen Baulinie und Straßenrand."