Stellungnahme zu der Situierung der Garagen im Burger Feld - Parzellen 41 bis 46 - Anfrage StR Hiller


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö informativ 13.1

Sachverhalt

Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:

Sehr geehrter Herr Binner,
bezugnehmend auf unser gestriges Telefonat anbei nochmals die Planunterlagen sowie ein Foto vom 19.02.2021. In der Begründungen auf den Seiten 4 und 5 ist die Situierung der Garagen als wesentlicher Bestandteil der Verengung des Straßenraums mit dem Ziel der Verringerung der Fahrtgeschwindigkeit als Grundzug der Planung verankert und auf Seite 5 in der Begründung mit einer Zeichnung bereits visualisiert worden. Auch Schnitt B-B zeigt neben der Plandarstellung diesen Sachverhalt auf. 
Das Foto vom 19.02.2021 im Bereich der genannten Parzellen zeigt, dass die unten zitierte Beschlusslage des Stadtrates umgesetzt wurde. Die Garagen sind 0,5 m von der Fahrbahnkante abgerückt. Allerdings steht die Bepflanzung mit Straßenbäumen als wesentliches Element der räumlichen Verengung des Straßenraums noch aus. Wie gestern angesprochen, wurde die Lage der Garagen in Besprechungen des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung mit dem Landratsamt Landshut im Vorfeld zu den Planständen Vorentwurf ud Entwurf besprochen sowie in der Stadtratssitzung am 19.05.2014 ausführlich diskutiert und beschlossen. Nachstehend wird der wohl maßgebliche Beschluss zu Punkt 4.3k Stellungnahme des Landratsamtes Landshut SG 44 vom 19.05.2014 aus der Stadtratssitzung zitiert:
"Der Stadtrat Vilsbiburg hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit dem vorliegenden Bebauungskonzept auseinandergesetzt. Die Ausrichtung eines klar städtebaulich definierten Baugebietes mit einer Vielzahl ökologischer Aspekte kann nur durch ein klar definiertes Bebauungskonzept ermöglicht werden. Hierbei ist die Anordnung der Fassaden zum Straßenraum wesentlich. Daher werden hier Baulinien festgesetzt. Es kann nicht vorrangige Aufgabe der Bauleitplanung sein, möglichst viele Freiheiten für die Bauwerber zu belassen. Die Anordnung der Garagen in relativer Nähe zur Straße und die angemessenen Baufenster sind hierbei ein wesentlicher Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die Planungshoheit obliegt der Kommune. Die Stadt Vilsbiburg hält daher an der bisherigen Planung fest. In Teilen wird der Anregung nachgekommen: Abrücken des Hauptbaukörpers von den Garagen im Bereich des „Rückens“ und grundsätzlich 0,5 m Abstand zwischen Baulinie und Straßenrand."
Ich hoffe hiermit Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.
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Mit freundlichen Grüßen 


Marion Linke
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Marion Linke + Klaus Kerling
Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA
Landschaft Städtebau Freiraum 

Datenstand vom 09.07.2021 07:05 Uhr